Halle hat ein Problem mit Jugendgewaltkriminalität – Stadt und Land wollen enger zusammenarbeiten

26. September 2023 | Soziales | Keine Kommentare

Im Jahr 2023 bis einschließlich August wurden in Halle (Saale) insgesamt 518 Fälle von Kinder- und Jugendgewaltkriminalität registriert. Allein 305 dieser Straftaten waren vorsätzlich einfache Körperverletzungsdelikte. Darüber hinaus wurden 148 gefährliche und schwere Körperverletzungen sowie 57 Raubdelikte erfasst. Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen ist angestiegen: Wurden im Zeitraum des Jahres 2019 bei 388 Fällen insgesamt noch 342 Jungtatverdächtige im Bereich der Kinder- und Jugendgewaltkriminalität ermittelt, beläuft sich deren Zahl im Jahr 2023 bereits auf insgesamt 484.

Die Stadt hatte in dieser Woche gegenüber dem Land angesichts dieser Zahlen einen dringenden Handlungsbedarf formuliert. Das Land Sachsen-Anhalt gab daher nun bekannt, bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität mit der Stadt noch enger zusammenarbeiten zu wollen und bereits seit Monaten in einem engen Austausch zu stehen. Um den weiteren Austausch zu intensivieren und konkrete Maßnahmen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen festzulegen, wird es am 2. Oktober 2023 in Halle (Saale) eine gemeinsame fach- und ressortübergreifende Beratung mit der Stadt und mehreren Landesministerien geben.

Im Umfeld von Schulen wurde die polizeiliche Präsenz, insbesondere zum Schulbeginn und zum Schulende, deutlich erhöht. Seit dieser Präsenzerhöhung vor mehr als einer Woche kam es zu keinen weiteren polizeilich bekannt gewordenen Vorfällen.

Damit die Polizei effektiv reagieren und ihre polizeilichen Maßnahmen anpassen kann, gilt immer: Zeigen Sie Straftaten konsequent bei der Polizei an! Nur angezeigte Straftaten können aufgeklärt werden.

Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt nehmen sich aller aufgeklärten Straftaten konsequent an und bearbeiten Verfahren der Jugendkriminalität mit hoher Priorität besonders schnell. Dabei werden sämtliche Instrumentarien des Jugendgerichtsgesetzes ausgeschöpft, d. h. von Ermahnungen über Arreste und Dauerarreste bis hin zur Beantragung unbedingter Jugendstrafen.

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