18,6% aller verurteilten Straftäter:Innen sind Frauen
4. Oktober 2021 | Soziales | 10 Kommentare![](https://hallespektrum.de/wp-content/uploads/2020/09/Gefängnis.jpg)
2020 wurden in Sachsen-Anhalt 3 310 Frauen strafrechtlich verurteilt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren damit 18,6 % von den insgesamt 17 792 aller Verurteilten weiblichen Geschlechts. Die Verurteilungen erfolgten wie auch bei den Männern am häufigsten aufgrund von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) – ohne Straftaten im Straßenverkehr (2 262), gefolgt von 706 Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch bzw. dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und 342 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (ohne StGB/StVG). Bei den Verurteilungen nach StGB (ohne Straftaten im Straßenverkehr) lag der Anteil der Frauen bei 21,3 %, bei den anderen beiden Straftatbeständen entfielen auf die Frauen 16,0 % (Straßenverkehr) bzw. 12,4 % (andere Gesetze). Am häufigsten wurden Frauen 2020 wegen Straftaten gegen das Vermögen (1 896; 57,3 % aller weiblichen Verurteilten) verurteilt, am seltensten für gemeingefährliche Straftaten (6; 0,2 % aller weiblichen Verurteilten). Bei den Straftaten gegen Personen lag der weibliche Anteil bei 9,3 % (233) gegenüber allen für diese Straftaten Verurteilten (2 492).
Bei den Umweltstraftaten wurde der weibliche Anteil an den Verurteilungen mit 14,6 % ermittelt. Methodische Hinweise: Verurteilte sind straffällig gewordene Personen, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet worden ist.
Eine Person kann nur verurteilt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter war.
(Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt)
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Ist das ein Juiceladen hier!! Wo ist der Geschäftsführer-
man kann hier nicht berichtigen!!!!!!!!!
Ich meinte oben das StGB- Strafgesetzbuch!!!
…….( nicht genannt wegen Herrn Wolli) und zugenäht!!!
@Porbitzer, ich weiß jetzt nicht, was du meinst- hast du mehrererere? Frauen? Laufen? Und das geht einfach so?
Du bist doch nicht etwa ein Mensch, den man nach
§ 181a des belangen könnte?
SO habe ich dich bisher nicht eingeschätzt!
BEACHTE: Sprachlicher Ausdruck sollte so gestaltet werden, dass keine Irrtümer entstehen!
gez. Elfriede
Unkrautjäterin im deutschen Spracfhgarten
@Elfriede, da hast du wahrscheinlich recht. Ich sehe es bei meinen.
Gegen das Unvermögen?
Lese ich das jetzt richtig? Frauen wurden 1896 mal wegen Straftaten gegen das Vermögen verurteilt. Von diesen Frauen waren 57,3 Prozent weibliche Verurteilte. Und die anderen 42,7 Prozent der Frauen waren dann was für Veurteilte?
Straftäter *Päuschen* innen sitzen im Gefängnis, die anderen sind auf der Flucht oder wurden noch nicht erwischt.
Die Partizip-Konstruktion geht halt auch nicht: „Straftuende“
Nein, Farbi, es ist ANDERS- Frauen sind einfach vorsichtiger, klüger, überlegter als Männer vor der Begehung von Straftaten!
Was anderes: Würde „Straftäterinnen“ mündlich ausgesprochen, würde ich annehmen, es wäre nur von Frauen die Rede, weil das Sternchen nicht mitgesprochen wird.
2/3 der Bevölkerung lehnen das Gendern ab, ich gehöre dazu. Gleichstellung auf diese Weise ist purer Unsinn.
Wird überbewertet. Sind entweder Beschaffungsstraftaten oder Beziehungsdelikte. insgesamt sind Frauen zurückhaltender bei der Begehung von Straftaten.
Die Diebinnen, Mörderinnen, Räuberinnen, Betrügerinnen, Einbrecherinnen, Taschendiebinnen, Erpresserinnen,…. kommen in den Krimis viel zu selten vor.