Verfassungsschutz gibt aktualisierte Broschüre über Kennzeichen des Rechtsextremismus heraus

30. Januar 2020 | Politik | Keine Kommentare

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt hat die Informationsschrift „Kennzeichen des Rechtsextremismus“ aktualisiert. In dieser werden die Hintergründe einer rechtsextremistischen Symbolik sowie die wichtigsten szenetypischen Kennzeichen, Symbole, Codes und Rituale der Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt erläutert. Ein Plakat, das die wichtigsten Informationen zur Thematik zusammengefasst abbildet und erklärt, ergänzt das Informationsangebot. Die Borschüre und das Plakat sind im Internet https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/publikationen/publikationen-rechtsextremismus abrufbar. Gedruckte Exemplare können kostenfrei beim Verfassungsschutz per E-Mail bestellt werden.

Für die rechtsextremistische Szene bilden einschlägige Kennzeichen und interne Codes und Symbole identitätsstiftende Faktoren, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und die Überlegenheit gegenüber ihren „Feinden“ auszudrücken. Sie dienen auch dazu, ideologische Botschaften und Feindbilder in die Öffentlichkeit zu tragen.

Wie in den Verfassungsschutzberichten https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ der vergangenen Jahre ausgeführt, befindet sich der Rechtsextremismus aktuell in einem Wandel. Neue ideologische Positionen und Gruppierungen entstehen, Rechtsextremisten bemühen sich um Anschlussfähigkeit für ihre Agenda. Damit geht auch ein verändertes Auftreten der Szene einher. Neue Symbole und Codes sind an die Stelle alter Erkennungszeichen getreten oder hinzugekommen. Auf Grund der anhaltenden Nachfragen zu Kennzeichen des Rechtsextremismus hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt eine aktualisierte Broschüre mit Informationen zu einschlägigen Kennzeichen, Symbolen und Codes der rechtsextremistischen Szene erstellt.

 

Die Broschüre klärt dabei auch über die rechtliche Seite auf: „Nicht alle von Rechtsextremisten verwendeten Kennzeichen und Symbole sind strafbar. Strafrechtlich relevant sind die so genannten Propagandadelikte, nämlich das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen(§ 86a StGB). Bundesweit, auch in Sachsen-Anhalt, machen sie den größten Anteil an rechtsextremisti-schen Delikten im Jahr aus“.

Klargestellt wird auch: Die Darstellung eines an sich verbotenen Zeichens (beispiesweise Hakenkreuz) ist dann nicht verboten, wenn dies „sozial adäquat“ ist: Das heißt, die Verbote gelten nicht für bestimmte Verwendungen von Kennzeichen in den Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung, wie auch im Fall dieser Veröffentlichung. Gleichermaßen ist das Verwenden von Kennzeichen nicht strafbar, wenn der unbefangene Beobachter eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann. Beispielhaft dafür sind Darstellungen, auf denen das Hakenkreuz abgebildet ist, um zum Beispiel gegen die Veröffentlichung rechtsextremistischer Zeitungen zu protestieren, oder ein Hakenkreuz in den Papierkorb geworfen wird.

 

 

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben