Strafprozess gegen Björn Höcke beginnt am 18. April in Halle

9. Februar 2024 | Politik | 17 Kommentare

Das Hauptverfahren gegen Björn U. Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beginnt am 18. April vor dem Landgericht Halle.  Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich an folgenden Terminen stattfinden:

18.04.2024,
23.04.2024,
03.05.2024 und
14.05.2024.

Die Staatsanwaltschaft Halle wirft Höcke vor, auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im Mai 2021 die verbotene Formulierung „Alles für Deutschland! “ verwendet zu haben.  Es war die zentrale Losung der NS-Organisation „SA“. Der ehemalige Oberstudienrat und Geschichtslehrer Höcke behauptet, nicht gewusst zu haben, dass die Parole eine Symbol einer verfassungswidrigen Organisation sei.

Prof. Thomas Fischer,  Ex- Bundesrichter und vielgefragter Strafrechtsexperte, kommentierte dieses angebliche Nicht-Wissen jüngst in der „Legal Tribune online“ wie folgt: „Wenn der Angeklagte das nicht wüsste, wäre er wesentlich ungebildeter, als ein hessischer Oberstudienrat nach der gerichtlichen und Lebenserfahrung sein könnte. Da kann man dann gespannt sein, mit welchen Anträgen ein solches Maß an Ungebildetheit in der Hauptverhandlung unter Beweis gestellt werden wird. Insofern ist es – ein weiteres Mal – erstaunlich, wie obrigkeitshörig, kleinkariert und furchtsam sich die kleinbürgerlichen Protagonisten des angeblich erneuten Erwachens des Volks gerieren, wenn sie persönlich in Konflikt mit dem ihnen verhassten Rechts-„System“ geraten.“

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