Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt

22. November 2018 | Politik | 8 Kommentare

Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) teilte uns mit, dass sie am gestrigen Mittwoch, 21. November 2018, mittels einer bestellten Gerichtsvollzieherin den capuze e.V. aus dem Objekt Hafenstraße 7 räumen zu lassen. Wir konnten es dank 700 Polizisten auch kaum übersehen. Der Räumung lag ein Urteil des Landgerichts Halle zugrunde. Im Vorfeld der Räumung bat die Gerichtsvollzieherin um Vollzugshilfe bei der Polizei. Vertreter des capuze e.V. übergaben der bestellten Gerichtsvollzieherin vor Ort die Schlüssel zum Haus und zum Grundstück.

Im Rahmen der Schlüsselübergabe wurde die Gerichtvollzieherin darüber in Kenntnis gesetzt, dass der capuze e.V. angeblich drei Mietverträge mit Nutzern der Hafenstraße 7 geschlossen habe. Entsprechende Mietverträge konnten jedoch nicht vorgewiesen werden. Die bestellte Gerichtvollzieherin bat daraufhin abermals die Polizei um Vollzugshilfe, um auch diese Nutzer der Hafenstraße 7 räumen zu lassen. Die Polizei kam dieser Bitte um Vollzugshilfe nicht nach, da sie rechtliche Bedenken gegen die Räumung hatte.

Der HWG lagen zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über angeblich geschlossene Mietverträge vor. Auch bestehen keine Verträge zwischen der HWG und den angeblichen Inhabern der Mietverträge. Die HWG stellte umgehend Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die Inhaber der angeblichen Mietverträge.

Warum für die Räumung eines Hauses die ganze Salineinsel abgesperrt, Bewegungsfreiheit von Tausenden von Bürgern und in mehreren Fällen die Pressefreiheit eingeschränkt werden mußte, konnte auch die HWG nicht erklären.  „Hierauf möchte ich gern antworten. Die Maßnahmen und der Umfang der Maßnahmen, die im Rahmen der Räumung des Grundstückes Hafenstraße 7 umgesetzt wurden, liegen im Verantwortungsbereich der Gerichtsvollzieherin und der Polizei“, teilte der Sprecher der HWG mit.

 

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