Stadträte Menke und Nette (Freie Wähler) klagen gegen ihre Missbilligungsrüge
25. März 2021 | Politik | 5 Kommentare
Stadtratssitzung (Archivbil)
Auf der letzten Stadtratssitzung am 24.03.2021 hat der Stadtrat von Halle mit Mehrheitsbeschluss eine Missbilligungsrüge gegen die Stadträte Johannes Menke und Gernot Nette, beide „freien Wähler“, ausgesprochen.
Grund der Rüge: destruktives Verhalten während der Online-Sitzung des Rates am 28. Januar. Beide Räte haben wiederholt und vehement technische Probleme behauptet, wegen derer sie die Sitzung nicht ordnungsgemäß hätten wahrnehmen können. Allerdings – so sehen es die meisten Stadträte – seien die Schwierigkeiten nur vorgetäuscht und selbst herbeigeführt worden. Die Sitzung wurde letztendlich abgebrochen, nachdem Stadtrat Menke verkündete, dass er an der Abstimmung über den Beschluss zum Wirtschaftsplan der Theater-, Oper- und Orchester GmbH mit einem Volumen von 20.5 Millionen Euro nicht teilnehmen werde, weil er weder den Redebeitrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Dr. Bodo Meerheim, noch den Redebeitrag des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand habe verstehen können.
Nachdem Stadtrat Nette, vertreten durch die Kanzlei „3ME Rechtsanwälte“ (Merschky/Menke/Merschky), bereits Klage wegen rechtsfehlerhafter Ladung zur Stadtratssitzung am 28.01.2021 beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht hatte, gehen jetzt Menke und Nette gemeinsam mit einer von Menke verfassten Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer Missbilligungsrüge vor dem Verwaltungsgericht.
In der Klageschrift heißt es unter anderem:
Die Begründung der Missbilligungsantrags sei „substanzlos“. Die digitale Übertragung in der virtuellen Sitzung des Stadtrats vom 28.01.2021 habe nicht funktioniert. Die Missbilligung greife in das Recht der freien Mandatsausübung. Denn diese „wird erschwert und damit eingeschränkt, wenn ein Ratsmitglied befürchten muss, für kritische Äußerungen und ordnungsgemäß gestellt Geschäftsordnungsanträge oder Rügen in einer Weise bestraft zu werden, über den gesetzlich vorgesehen Rahmen hinausgeht“. Dies sei hier aus der Sicht der beiden klagenden Stadträte der Fall.
Die Kläger haben allerdings auch Grundsätzliches zu beanstanden. So halten sie die Rüge für eine Art unzulässiger „Kollektivstrafe“, bei der die Schuld des einzelnen Gerügten nicht individuell ausgearbeitet und gewertet worden sei.
Außerdem gebe es im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gar keine Rechtsgrundlage
für eine Missbilligung, so dass diese vom Stadtrat überhaupt nicht ausgesprochen werden dürfe.
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Kenia hat vollkommen recht. Idioten sollte man durch Ignorieren strafen, und ihnen nicht auch noch mit Gerichtsverfahren eine Bühne bieten, auf der sie auf Kosten der Gesellschaft ihre asoziale Haltung auswalzen dürfen.
„Bis dahin schaden die beiden genauso viel, wie sie nutzen.“
Jaja, die Auffassung, dass geltendes Recht dem Stadtrat schadet, breitet sich aus.
Zur Zeit klagt in der Stadtspitze jeder gegen jeden. Kein gutes Signal. Es wäre besser gewesen, die beiden „Stänkerer“ „links liegen zu lassen“, wobei es wohl besser „RECHTS“ heißen sollte. Man wird die beiden nicht mehr ändern und 2024 sind sie weg. Bis dahin schaden die beiden genauso viel, wie sie nutzen.
Sie halte ein Stückchen hin, und hoffen, das jemand springt!
Sie „knüppeln“ den Stadtrat mit dem Recht.