Mitreinander e.V: Haushaltssperre bedroht zahlreiche Demokratieprojekte

8. Dezember 2023 | Politik | Keine Kommentare

Bei Miteinander e.V. in Sachsen-Anhalt ist von dem drohenden Aus die Arbeit der Arbeitsstelle Rechtsextremismus, des Fachzentrums Radikalisierungsprävention in Vollzug & Straffälligenhilfe  Sachsen-Anhalt, der Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus, des Modellprojekts Landheld*innen, der Mobilen Opferberatung und der Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus betroffen.

Pascal Begrich, Geschäftsführer von Miteinander e.V. sagte hierzu: „Die Ampelkoaltion war angetreten, die Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung planungsicher und langfristig zu gestalten. Dazu  gehörte auch das Vorhaben, das angekündigte Demokratiefördergesetz umzusetzen. Stattdessen erleben wir eine Planungsunsicherheit und Gefährung der Finanzierunng wie seit Jahren nicht mehr. Gibt es nicht wenigstens zeitnah eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, stehen die Demokratieprojekte vor dem Aus. Zugesagte Beratungen und
Untersützungen für Menschen in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und der Radikalisierungsprävention sowie die Unterstützung von Gewaltopfern könnten nicht weiter realisiert werden.

„Hunderten Demokratieprojekten droht das Aus zum 1. Januar – Tausende Entlassungen sind zu befürchten“ Pressemitteilung des Miteinander e.V.:


„Der nicht verabschiedete Haushalt 2024 und die aktuelle Sperrung für zukünftige Ausgaben bedrohen die über 20 Jahre mühsam aufgebaute Landschaft der Demokratieprojekte in ihrer Existenz. Wenn es nicht spätestens bis Weihnachten eine Lösung gibt, müssen Kompetenznetzwerke, Beratungsstellen und Modellprojekte zum Jahreswechsel ihre Arbeit einstellen. Beratungsangebote für Opfer rechter Gewalt und für Antisemitismusbetroffene, Mobile Beratung als Unterstützung für Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft, die bundesweiten Kompetenznetzwerke der Bildungs- und Vernetzungsarbeit zu Rassismus und Diskriminierung, Projekte der Deradikalisierungs- und Ausstiegsarbeit sowie die kommunalen Partnerschaften für Demokratie stehen vor dem Aus.

Derzeit verfügen diese wichtigen Demokratieprojekte über keine Förderzusagen zum 1. Januar 2024 durch das zuständige Bundesfamilienministerium für das letzte Förderjahr der aktuellen
Periode von „Demokratie leben!“. Auch ein „vorzeitiger Maßnahmebeginn“, der den Trägern die Fördermittel auch bei späterer Zahlung zusichert und damit die Zahlungsfähigkeit sicherstellt, kann nicht gewährt werden. Die Träger müssen ihre Maßnahmen zwangsläufig aussetzen. Damit laufen Arbeitsverträge aus oder müssen gekündigt werden. Büromieten können nicht mehr gezahlt werden. Noch gravierender aber: Menschen, die sich auf die professionelle Unterstützung verlassen und auf Hilfe angewiesen sind, können nicht mehr beraten und begleitet werden.

Zuletzt hatten Familienministerin Lisa Paus und Innenministerin Nancy Faeser, die für die beiden zentralen Demokratieförderprogramme verantwortlich sind, noch die immense Bedeutung der Angebote betont. Ein „Demokratiefördergesetz“, das die Voraussetzungen für eine längerfristige Absicherung schaffen soll, steht nach jahrelangen Auseinandersetzungen nach Angaben der Koalition vor einer Verabschiedung noch in diesem Jahr. Offen bleibt, wie es final ausgestaltet sein wird. Es wird seinen Zweck jedoch in keinem Fall erfüllen können, wenn die Träger wegen ausbleibender Zahlungen ihre Arbeit einstellen müssen.

Die Demokratieförderung in Deutschland ist akut bedroht. Die Ampel kommt ihren eigenen Versprechen aktuell nicht nach und lässt die Träger und Projekte im Regen stehen. Auch von der CDU kommen aktuell keine konstruktiven Lösungsvorschläge, um wichtige Arbeitsfelder in dieser Krisensituation abzusichern.

Wir fordern daher:

Die sehr zügige politische Einigung auf einen Haushalt 2024 ohne Kürzungen im Bereich der Demokratieförderung deutlich vor Weihnachten.

Die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns für die Träger in den Bundesprogrammen noch vor Weihnachten, damit die Arbeit in einem ersten Schritt überhaupt fortgeführt werden kann. Träger können dann mit Krediten oder über Kofinanzierungsmittel der Länder in Vorleistung gehen, deren Rückerstattung dann rechtlich möglich wäre.

Eine zügige Freigabe der Mittel im Januar 2024 für das letzte Jahr der aktuellen Förderperiode von „Demokratie leben!“, damit der Erhalt der Arbeit nicht in der Verantwortung der Träger und ihrer Mitarbeitenden liegt. Hierzu müssen die Ministerinnen beim Finanzminister eine Ausnahme geltend machen.

Die Einlösung des Versprechens, durch das Demokratiefördergesetz eine nachhaltige Absicherung der Maßnahmen zu gewährleisten. Das Gesetz muss endlich durch die Ampel im Bundestag verabschiedet werden.

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