Kommt ein Verbot der Reichsflagge in der Öffentlichkeit auch in Sachsen-Anhalt?

23. Oktober 2020 | Politik, Vermischtes | 4 Kommentare

 

Die Polizei und Ordnungsbehörden müssen gegen das Zeigen jeglicher Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen in der Öffentlichkeit vorgehen. – So sieht die Situation jedenfalls in Bremen aus, wo der Innensenator des Landes bereits im September eine entsprechende Regelung angeordnet hat. Auch der Innenminister in NRW, Herbert Reul von der CDU, hat nun eine solche Weisung an die Sicherheitsbehörden erteilt. Denn bisher war vom Gesetzgeber nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne von 1935 – 1945 ausdrücklich verboten.

Wenn Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen auf Demonstrationen von Rechtsextremisten gezeigt werden, dann geht die Polizei allerdings schon seit vielen Jahren dagegen vor. Die Argumentation lautet dabei, dass durch die Fahnen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt würden.

Nun werden aber auch auf immer mehr Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen Reichsflaggen im ganzen Land öffentlich gezeigt. Bremen und NRW sind jetzt die ersten Länder, die auch das öffentliche Zeigen der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und der Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935 verbieten. Sie wollen für andere Bundesländer als Vorbilder vorangehen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben erklärte, er begrüße die Verbote und wünsche sich einen solchen Erlass auch vom hiesigen Innenminister: „Wer mit offenen Augen durch Sachsen-Anhalt geht, sieht Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen immer häufiger auf Balkonen oder in Kleingartenparzellen. Diejenigen die sie aufhängen, wissen dabei ganz genau, dass es sich nicht um die gesetzlich verbotene Flagge handelt. Sie nutzen diese Lücke gezielt, wobei sie genau dasselbe symbolisieren wollen. Sie wollen Sympathie für den Nationalsozialismus zum Ausdruck bringen, denn längst haben sich nicht gesetzlich verbotene Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen als Symbole der Rechtsextremisten etabliert. Sie wollen mit den Fahnen einschüchtern und Besitz ergreifen.“

Ob demnächst ein entsprechendes Verbot auch hierzulande diskutiert werden wird, ist bisweilen aber abzuwarten.

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