Halle soll in Sektoren aufgeteilt werden: LINKE legt Konzept für Stadtteilräte vor.

28. Dezember 2017 | Politik | 12 Kommentare

Nachdem die Stadtratsfraktion DIE LINKE im November den Grundsatzbeschluss fasste, die Bildung von Stadtteilräten als Form der bürgernahen Politikbeteiligung voran zu bringen, legte sie heute ein entsprechendes Positionspapier vor.

Das Papier enthält konkrete inhaltliche Vorschläge zu Fragen der räumlichen Aufteilung, der Aufgaben und Rechte sowie der finanziellen Ausstattung künftiger Stadtteilräte. Demnach sollen künftig elf Stadtteilräte, die jeweils Quartiere repräsentieren, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt identifizieren, ihre Arbeit aufnehmen und mehr politische Mitbestimmung in Halle ermöglichen.

Die Vorschläge der Stadtratsfraktion DIE LINKE für künftige Stadtteilräte gehen über die bereits jetzt im Kommunalverfassungsgesetz geregelten Aufgaben und Rechte von Ortschaftsräten hinaus. Voraussetzung ist daher, dass der Landtag notwendige Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz rechtzeitig vor den nächsten Kommunalwahlen auf den Weg bringt, die berücksichtigen, dass der Stadtrat weitere Aufgaben und Rechte an die Stadtteilräte übertragen kann.

Die Stadtratsfraktion DIE LINKE versteht ihr Positionspapier zur Arbeit künftiger Stadtteilräte nicht zuletzt als Diskussionsangebot an die Einwohnerinnen und Einwohner Halles, an die Stadtverwaltung und die Stadtpolitik. Sie wird den Stadtrat im kommenden Jahr mit dem Thema befassen, um zunächst einen Grundsatzbeschluss für die Einführung von Stadtteilräten herbeizuführen.

Richtig bleibt: Mehr Mitbestimmung durch jene Menschen, die die Anliegen und Probleme ihrer Stadtteile am besten kennen, kann kein falscher Weg für Halle sein. Stadtteilräte stehen für einen gerechteren Interessensausgleich der strukturell, kulturell und sozial sehr vielfältigen Stadtgesellschaft Halles.

Positionspapier der Stadtratsfraktion DIE LINKE Halle zur Bildung von Stadtteilräten

(Fraktion die Linke, 27. Dezember 2017)

Allgemeines:

  • Der Stadtrat beschließt über die Zahl der Stadtteilrät*innen und den räumlichen Bereich.
  • Stadtteilrät*innen werden von den Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtteil jeweils zur Kommunalwahl gewählt.
  • Der Stadtteilrat besteht aus 5 bis 19 Personen, abhängig von der Zahl der Einwohner*innen.
  • Der Stadtteilrat wählt aus seiner Mitte die/den Stadtteilratsvorsitzende/n und eine Stellvertretung (je nach Größe des Stadtteilrates 1 oder 2 Stellvertreter*innen)
  • Stadträt*innen, die in dem Stadtteil wohnen und nicht Mitglied im Stadtteilrat sind, haben beratende Stimme
  • Stadtteilrät*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung
  • Der Stadtteilrat bekommt ein Budget, d. h. die erforderlichen Mittel für die Erledigung seiner Aufgaben.

Rechte:

  • Der Stadtteilrat kann in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, dem Stadtrat Vorschläge machen, Anregungen geben, Anfragen und Anträge stellen sowie Bedenken erheben..
  • Die/der Stadtteilratsvorsitzende kann in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, von dem Oberbürgermeister Auskünfte verlangen.
  • Auf Verlangen des Stadtteilrates hat der Oberbürgermeister für den Stadtteil eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
  • Der Stadtteilrat ist vor den Beratungen zum Haushalt im Stadtrat anzuhören.
  • Der Stadtteilrat ist zu allen ihn betreffenden Fragen in den Ausschüssen bzw. im Stadtrat anzuhören, wie
  • Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben im Stadtteil,
  • Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch, soweit sie sich auf den Stadtteil erstrecken,
  • Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen im Stadtteil,
  • Ausbau und Umbau sowie Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen,
  • Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Stadt, soweit es im Stadtteil gelegen ist,
  • Änderung der Grenzen des Stadtteiles,
  • Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtteil,
  • Wahl der für den Stadtteil zuständigen Schiedspersonen u.a.

Aufgaben:

Der Stadtteilrat entscheidet über:

  • Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über den Stadtteil nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungs- und Unterflureinrichtungen,
  • Pflege des Stadtteilbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtteil hinausgeht,
  • Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie Pflege der Kunst im Stadtteil,
  • Pflege vorhandener Paten- und Partnerschaften-wie z.B. Spielplatz-oder Grünflächenpaten
  • Repräsentation des Stadtteiles,
  • Information und Dokumentation in Angelegenheiten des Stadtteiles.

Durch die Hauptsatzung des Stadtrates können dem Stadtteilrat weitere Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises zur Entscheidung übertragen werden.

Struktur:

Gebildet werden insgesamt 11 Stadtteilräte. Diese Struktur orientiert sich an Quartieren, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger Halles identifizieren können. Eine Exceltabelle mit den Daten zum Vorschlag findet man hier: Excel-Tabelle zu den Stadtteilaufteilungen LINKE

Die Stadt Halle, nach Vorstellung der LINKEN in verschiedene Interessenssphären aufgeteilt. Hier sollen separate Stadtteilräte gebildet werden.

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