Feine Sahne: Linksfraktion bohrt nach…

23. Oktober 2018 | Politik | 3 Kommentare

Nach der Absage von „FeineSahneFischfilet“ und den darauf folgenden Entschuldigungen von Anhaltischem Theater und Bauhausstiftung hakt nun auch noch noch die Landtagsfraktion der Linken mit einer 18-Punkte umfassenden kleinen Anfrage nach. Eingereicht wurde sie von den Abgeordneten Stefan Gebhardt und Henriette Henriette Quade. Die Fragen scheinen sich insbesondere auf die fragwürdige Rechtmäßigkeit der Absage zu beziehen – denn immerhin dürfte es ja auch zwischen dem veranstalter, dem ZDF, und der Stiftung Bauhaus Nutzerverträge gegeben haben.

„Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Absage des Konzerts Feine Sahne Fischfilet am Bauhaus Dessau“

Die Absage des Konzerts der Band „Feine Sahne Fischfilet“ am Dessauer Bauhaus hat bundesweit für Unverständnis gesorgt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann wurde die Band „Feine Sahne Fischfilet“ für die Konzertreihe „zdf@bauhaus“ vom ZDF gebucht?
  2. Wann hat der Kartenvorverkauf für den Auftritt der Band begonnen?
  3. Innerhalb welchen Zeitraums waren die Karten für den Bandauftritt verkauft?
  4. Wann, durch wen und mit welcher Begründung wurde die Entscheidung zur Absage des Konzerts der Band „Feine Sahne Fischfilet“ im Bauhaus Dessau getroffen?
  5. Wurden die Stiftungsratsmitglieder über die Absage informiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und in welcher Form wurden sie über die Absage informiert?
  6. Wann und in welcher Form erhielt das ZDF die offizielle Mitteilung über die Absage des Bandauftritts?
  7. Beinhaltet der Vertrag zwischen dem ZDF und dem Bauhaus einen Passus, der die Ausübung des „Hausrechts“ vorsieht?
  8. Beinhaltet der Vertrag eine Kündigungsklausel oder ein Mitwirkungs- bzw. Kontrollrecht der Stiftung Bauhaus bezüglich des Programminhaltes? Wenn nein, auf welchen vertraglichen Passus beruht die Absage?
  9. Regierungssprecher Matthias Schuppe kritisierte laut Mitteldeutscher Zeitung den Auftritt der Band folgendermaßen: „Die Einladung der Band ist schwer bis nicht nachvollziehbar“. Gibt der Regierungssprecher hierbei die Einschätzung der Landesregierung wieder und spricht damit auch für alle Koalitionsfraktionen? Wenn ja, wann gab es dazu eine Abstimmung im Kabinett?
  10. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Imageschaden für das Bauhaus ein, der durch die Konzertabsage entstanden ist?
  11. Welchen Wert bemisst die Landesregierung der Kunstfreiheit und sieht die Landesregierung die Kunstfreiheit im Fall der Absage des Auftritts der Band „Feine Sahne Fischfilet“ am Bauhaus Dessau als beschädigt an? Wenn nein, warum nicht?
  12. Welchen Wert misst die Landesregierung der Programmhoheit des ZDF zu und inwiefern sieht die Landesregierung die Programmhoheit des ZDF im Fall der Absage des Auftritts der Band „Feine Sahne Fischfilet“ am Bauhaus Dessau als beschädigt an? Wenn nein, warum nicht?
  13. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte gegenüber der dpa, dass es ein „fatales Zeichen“ sei, „wenn der Druck der rechten Szene kulturelle Angebote unterbindet.“ Des Weiteren erklärt die Staatsministerin in einer zweiten Mitteilung: „Die Kunstfreiheit genießt in Deutschland durch Artikel 5 im Grundgesetz hohen Verfassungsrang. […] Deshalb darf niemals der Eindruck entstehen, dass der Druck der rechtsextremistischen Szene ausreicht, ein Konzert zu verhindern“. Wie bewertet die Landesregierung diese Aussagen der Kulturstaatsministerin?
  14. Aus welchem Grund wurde in der Pressemitteilung des Bauhauses Dessau vom 18. Oktober 2018 folgendes Zitat des staatlichen Bauhauses Weimar vom 29. Januar 1920 verwendet:“ Zu den wiederholten Beschuldigungen einer radikal-politischen Parteinahme im Bauhaus haben die Leitung und der Meisterrat schon mehrfach mit der Erklärung Stellung genommen, daß jede politische Tätigkeit im Bauhaus von jeher untersagt war.“ ? Wer hat entschieden, dieses Zitat für die Absage zu nutzen und warum wurde es später wieder entfernt?
  15. Fand angesichts der Mobilisierung rechter Gruppen, wie der Gruppe „Patriotisches Köthen“, und den damit verbundenen Gefahrenpotentialen eine Erörterung mit der Polizei und/oder anderen Sicherheitsbehörden statt? Wenn ja, wann und wie fand diese statt, wer waren die Beteiligten Institutionen und welches waren die Ergebnisse?
  16. War die durch Frau Perren artikulierte Sorge und das Gefahrenpotential im Falle einer Durchführung des Konzertes im Bauhaus Gegenstand einer Abstimmung zwischen Minister Robra und dem Ministerium für Inneres und Sport bzw. dem zuständigen Minister Stahlknecht? Wenn ja, wann fand diese Abstimmung statt? Welche Gefahrenprognose wurde durch das für Sicherheit zuständige Ministerium erstellt und welches waren seine Empfehlungen?
  17. War es aus Sicht der Landesregierung geboten, den Auftritt der Band zu unterbinden, weil die Sicherheit für die Teilnehmenden, die öffentliche Sicherheit und den Veranstaltungsort durch die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt nicht hätte gewährleistet werden können?
  18. Im Falle eines Auftrittes im Bauhaus Dessau und einer rechtsextremen Versammlung als Gegenveranstaltung – welche polizeilichen und versammlungsrechtlichen Möglichkeiten hätten aus Sicht der Landesregierung bestanden, um eine Beschädigung des Veranstaltungsortes und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu verhindern?

 

Print Friendly, PDF & Email
3 Kommentare

Kommentar schreiben