Fall Oury Jalloh: CDU findet alles in Ordnung

10. November 2017 | Politik | 8 Kommentare

Die Todesumstände des im Jahre 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Oury Jalloh sind bis heute nicht geklärt. Die Ermittler stießen bei den Dessauer Polizisten auf eine Mauer des Schweigens und widersprüchlicher Aussagen, es stellte sich unter anderem heraus, dass jemand Beweismittel in der Asservatenkammer manipuliert hatte, wahrscheinlich jemand, der Zugang zu diesem Raum hatte.

Die Staatsanwaltschaft Halle hate daher vor wenigen Monaten das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen, und Ende August 2017 angekündigt, es einstellen zu wollen. Aus einem einfachen Grund: die Beweislage war derart unklar, dass sie keine Aussicht sah, eine Aufklärung herbeizuführen.
Dass sieht anders aus, als sei alles in Ordnung, und der Rechtsstaat – zumindest im Bereich der Exekutive – funktioniere.

Dennoch zeigt sich die CDU heute zufrieden, wie es in einer Erklärung des rechtspolitischen Sprechers der CDU Landtagsfraktion heißt:

„Zu den heutigen Berichten des Generalstaatsanwaltes Jürgen Konrad und der leitenden Oberstaatsanwältin Heike Geyer im Rechtsausschuss des Landtages zum Verfahren um Oury Jalloh erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihnen niemand Schaden zufügt, und dass der Betroffene auch vor Selbstverletzungen geschützt ist. Diesbezüglich besteht absolute Einigkeit.

Aus den heute, auf Antrag der Koalitionsfraktionen in öffentlicher Sitzung erstatteten Berichten der beiden o.g. Staatsanwälte ist ersichtlich, dass ein Anfangsverdacht für eine Drittbeteiligung hinsichtlich des Todes von Oury Jalloh sowohl durch die Generalstaatsanwaltschaft als auch durch die Staatsanwaltschaft Halle nicht begründet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auch weitere Ermittlungen einen solchen Anfangsverdacht nicht werden begründen können. Daher hat man sich entschieden, das Verfahren einzustellen. Darüber hinaus hat auch die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für eine durch sie geführte Mordermittlung als nicht gegeben angesehen.

Klar ist, unser Rechtsstaat funktioniert. Da das Parlament im Übrigen nicht die Revisionsinstanz der deutschen Gerichte ist, haben wir das Aktenvorlageverlangen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Wer anderes einfordert, stellt die Gewaltenteilung in unserem Staat in Frage!“

Aktion zum Tod von Oury Jalloh 2017 in Sachsen durch Black Rose. Quelle: Wikimedian Commons

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