Fachtagung zu Geldautomatensprengungen im Innenministerium

20. April 2023 | Politik | Keine Kommentare

Angriffe auf Geldautomaten sind ein bundesweit herausragendes Kriminalitätsphänomen, wobei die Angriffe mittels Sprengung besonders besorgniserregend sind. So gab es im vergangenen Jahr im Bundesgebiet insgesamt 494 Fälle von Geldautomatensprengungen (davon 196 Versuche); im Jahr 2021 waren es 392 (davon 203 Versuche) und 414 Fälle (davon 256 Versuche) im Jahr 2020. Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten in Sachsen-Anhalt auf einem relativ niedrigen Niveau: 2022 waren es neun Fälle (davon fünf Versuche), 2021 wurden 13 Fälle (davon fünf Versuche) und im Jahr 2020 insgesamt 16 Fälle (davon sieben Versuche) registriert. Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen für den Zeitraum 2020 bis 2022 beträgt in Sachsen-Anhalt fast 4,5 Millionen Euro.

Das Ministerium für Inneres und Sport in Sachsen-Anhalt hatte deshalb zu einer Fachtagung zum Thema Geldautomatensprengungen eingeladen. Die Teilnehmer diskutierten die Risiken und Gefahren von Geldautomatensprengungen und mögliche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Vertreter von Banken, Versicherungen und Polizei waren anwesend. Die Innenministerin betonte, dass dieses Phänomen nicht allein von den Sicherheitsbehörden bekämpft werden könne. Stattdessen müssten Banken und Geldautomatenhersteller technische Vorkehrungen wie Einfärbe- und Klebesysteme nutzen. Die Niederlande haben durch ein ausgefeiltes Präventionskonzept die Fallzahlen der Geldautomatensprengungen deutlich reduziert. Eine gesetzliche Verpflichtung zur zusätzlichen Absicherung von Geldautomaten existiert in Deutschland derzeit nicht. Es wurde jedoch eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um Präventionsmaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen und zu bewerten.

 

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