Einheitliches Vorgehen bei der Impfpflicht – PCR-Kapazitäten am Limit

24. Januar 2022 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

 

Am vergangenen Samstag haben sich die Gesundheitsminister und -ministerinnen auf einer Online-Konferenz erneut für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen.

Dafür soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit den Ländern rechtssichere Kriterien für eine praktikable Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entwickeln. Angesichts der Belastung der Gesundheitsämter setzen sich die Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Nachweisen und der digitalen Übermittlung der Gesundheitsdaten ein.

Gleichzeitig forderten die Minister, dass noch nicht geimpfte Beschäftigte in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen.

Angesichts der Omikronwelle fordern die Gesundheitsminister, -ministerinnen und -senatorinnen der Länder in einem weiteren Beschluss, die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben zu entlasten und finanziell zu unterstützen. Das BMG wird gebeten, die Regelungen zu Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen und Ersatzkrankenhäusern zu verlängern. Gleichzeitig sollen die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben entlastet werden, damit sie sich ihrem Kerngeschäft widmen können. In den nächsten Monaten sollen demnach Dokumentationspflichten, die medizinisch nicht notwendig sind, entfallen.

Außerdem wurde sich angesichts der begrenzten PCR-Kapazitäten für eine Priorisierung von Personengruppen ausgesprochen, für die eine PCR-Testung dringend notwendig ist. Vor allem vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, sollen prioritären Zugang zu PCR-Testungen erhalten. Bei allen anderen Personen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentestergebnis vorweisen können, sollte auf eine Bestätigungs-PCR verzichtet werden. Stattdessen sollte eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest erfolgen. Bei Warnungen durch die Corona-Warn-App („rote Kachel“) soll ebenfalls auf eine PCR-Testung verzichtet werden. Stattdessen genügt ein Antigentest in einem zertifizierten Testzentrum.

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