Update: Der Segen für die Scheibe bleibt aus

27. September 2017 | Politik | Ein Kommentar

Nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid, wir berichteten, braucht der Stadtrat seinen Segen nicht zu geben. Der Stadtrat brauchte die Beschlußvorlage nun nicht mehr zu beschließen. Die weiteren Schritte zur Umsetzung liegen nun bei der Verwaltung.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Hochhausscheibe A in Halle-Neustadt, nach erfolgter Sanierung als neuen Verwaltungsstandort zu einer Nettokaltmiete von maximal 9,90 €/m² pro Monat für einen Zeitraum von 30 Jahren anzumieten.
  2. Trotz der Errichtung und Nutzung dieses neuen Verwaltungsstandortes bleibt die bisherige sozialräumliche Standortverteilung der Verwaltung im Bereich der Jugendhilfe, z.B. ASD (gemäß Stadtratsbeschluss III/2002/02388) vollständig erhalten.
  3. Das „Haus der Wohnhilfe“ behält seine satzungsgemäße Zweckbestimmung und wird nicht veräußert.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Umsetzung notwendigen Beschlüsse vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadträtinnen und Stadträten umgehend eine verbindliche Planung zur Beteiligung des Stadtrates bei der Umsetzung des Projektes vorzulegen.“

Nun ist der Oberbürgermeister am Zug.

 

 

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