CDU-FDP-Stadtratsfraktion liefert Pro- und Contra-Argumente zum Bürgerentscheid

20. September 2017 | Politik | 3 Kommentare

Am 24. September 2017 sind die Bürger Halles aufgefordert, parallel zur Bundestagswahl am Bürgerentscheid über die Nutzung der Scheibe A in Neustadt als Verwaltungsstandort der Stadt abzustimmen.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Halle (Saale) die sanierte Hochhausscheibe A in Halle-Neustadt als neuen Verwaltungsstandort zu einer Nettokaltmiete von maximal 9,90 Euro/m² pro Monat für einen Zeitraum von 30 Jahren anmietet?“ Die Stadtverwaltung umfasst derzeit 1.629 aktive Mitarbeiter, die ein ständiges Büro benötigen. Diese verteilen sich auf derzeit 26 Standorte über das Stadtgebiet. Künftig soll die Verwaltungsorganisation auf 17 Standorte gestrafft werden. Erreicht werden soll dies über eine Konzentration von ca. 450 Mitarbeitern in der Scheibe A. Der derzeit größte Verwaltungsstandort mit 451 Mitarbeitern ist am Stadion 5/6 in Halle-Neustadt. Dort wäre noch Platz für 50 weitere Mitarbeiter. Alle anderen Standorte sind deutlich kleiner. Im Ratshof sind derzeit 269 Mitarbeiter untergebracht. Damit ist das Gebäude ebenfalls nicht ausgelastet. Das Nutzungskonzept der Scheibe A ist bislang nicht klar. Zunächst sollte ein Sozialrathaus entstehen, was weite Wege für die Bewohner anderer Stadtteile bedeutet hätte. Nun ist ein technisches Rathaus im Gespräch. Letztlich entscheidet über die Belegung allein der Oberbürgermeister.

Die Fraktion von CDU und FDP im Halleschen Stadtrat hat sich nun an die Wähler gewandt, und aus ihrer Sicht Pro- und Contra-Argumente aufgelistet. Was spricht für und was gegen die Scheibe A?

Pro:

Die seit fast 20 Jahren leerstehende Hochhausscheibe wird wiederbelebt. Die städtischen Mitarbeiter bringen Kaufkraft ins Neustädter Zentrum und könnten so zu einer Aufwertung beitragen. Die Nutzung der Scheibe A durch die Stadt könnte die Eigentümer der verbleibenden drei Hochhausscheiben zur Sanierung animieren. Die Anzahl der Standorte der Stadtverwaltung wird reduziert.

Contra:

Ein Mietvertrag über 30 Jahre ist absolut unüblich. Der  Landesrechnungshof empfiehlt maximale Mietverträge über 10 Jahre abzuschließen. Die maximale Miethöhe von 9,90 Euro/m² (Kaltmiete) ist für Gewerberaum in Halle Neustadt deutlich zu hoch. Die ca. 450 Mitarbeiter werden aus anderen, meist innerstädtischen Standorten abgezogen. Dadurch werden die Wege für alle Hallenser östlich der Saale länger. Es entsteht eine Konzentration der Verwaltung in Halle-Neustadt. Künftig würden dann fast zwei Drittel der Verwaltung in Halle-Neustadt sitzen. Der Wegzug der städtischen Mitarbeiter schmälert die Kaufkraft der Altstadt. Um die Scheibe A zu füllen, werden teilweise Mitarbeiter von anderen Standorten abgezogen. Dadurch entstehen dort neue, unwirtschaftliche Leerstände. Die Scheibe A verfügt über eine Nutzfläche von ca. 11.000 m². Damit könnten entweder deutlich mehr als die geplanten 450 Mitarbeiter dort untergebracht werden oder die Büros wären im Vergleich zu einem Neubau deutlich zu groß. Bei einer  durchschnittlichen Bürofläche je Mitarbeiter von 10,8 m² (wie es bei einem Neubau wäre) könnten in der Scheibe A bis zu 726 Mitarbeiter untergebracht werden. Die aufgeführten Aspekte sollen Ihnen eine Entscheidungsgrundlage für den Bürgerentscheid geben.

Die CDU/FDP-Fraktion fordert die Bürger auf, an der Abstimmung teilzunehmen.  Das Votum bestimme die Verwaltungsstandorte für die nächsten 30 Jahre, heißt es in dem Aufruf von CDU und FDP.

Viele der Argumente der Fraktion, insbesondere die Contra-Argumente, sucht man auf der offiziellen Seite der Stadt Halle dagegen vergebens .

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