Bund hilft Kommunen bei der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge

11. April 2022 | Politik | Keine Kommentare

Am vergangenen Wochenende setzte sich der Bund in einer zwölfstündigen Videokonferenz mit der Überleitung der Flüchtlinge aus der Ukraine in den Rechtskreis des SGB2 auseinander und beschloss diese nun zum 01.06.2022. Folglich wird der Bund die Kosten der Grundsicherung und der ärztlichen Versorgung zukünftig übernehmen.

Ferner wurde auch Unterstützung für die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft (500 Mio. €), zur Abgeltung der bisherigen Kosten zur Lebenshaltung (500 Mio. €) sowie eine Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder, z. B. im Bereich der Kinderbetreuung, Beschulung und bei Gesundheit und Pflege (1 Mrd. €) zugesagt.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zeiget sich anschließend erleichtert, dass es nach den langwierigen Verhandlungen in der Konferenz letztlich zu einer Einigung hinsichtlich der vereinbarten Hilfen des Bundes für die Kommunen und die Länder bei der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge gekommen war.

„Die Kommunen haben in den vergangenen Wochen Hervorragendes bei der Unterbringung und den Hilfen für ukrainische Flüchtlinge geleistet. Umso wichtiger ist es, dass sie dafür Unterstützung, insbesondere finanzielle, vom Bund bekommen. Ich erwarte nun, dass der Bund hier schnell in die Umsetzung geht.“, so Haseloff.

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