Auf SPD-Initiative: Land garantiert unabhängige Beratung für Prostituierte

7. Februar 2019 | Politik | Ein Kommentar

Das Prostituiertenschutzgesetz wurde im Juli 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen, um Prostituierte stärker vor Ausbeutung, menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Menschenhandel zu schützen. Dafür wurde unter anderem eine Anmeldepflicht eingeführt. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes müssen in Ländergesetzen getroffen werden. Der Landtagsausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat heute abschließend über den Entwurf für ein Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz beraten und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen. Damit kann der Landtag in seiner Sitzung Ende Februar/Anfang März das Gesetz beschließen.
Auf Anregung der SPD-Fraktion wurden zwei wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So werden die Gebühren für die Anmeldung von Prostituierten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich gesenkt; die Gesundheitsberatung ist künftig gebührenfrei. „Wenn man mit überhöhten Gebühren die betroffenen Frauen und Männer von einer Anmeldung abschreckt, drängt man sie wieder in einen Graubereich, und das Gesetz verfehlt seinen Schutzzweck“, sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle. „Mit dieser Änderung greifen wir die Hinweise aller Sachverständigen in dem vom Ausschuss durchgeführten Fachgespräch auf.“

Die zweite Änderung schafft eine gesetzliche Grundlage für weitere Beratungsangebote. Angela Kolb-Janssen, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Über die bundesgesetzliche Regelung hinaus werden in Sachsen-Anhalt jetzt Beratungsstellen vorgesehen, die über das Anmeldeverfahren, über Hilfsangebote, aber auch über Ausstiegshilfen und eine berufliche Neuorientierung informieren. Es ist wichtig, dass diese Beratungsstellen unabhängig von staatlichen und kommunalen Behörden arbeiten. Nur so kann das notwendige Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen aufgebaut werden.“ In Magdeburg arbeitet mit „Magdalena“ bereits eine entsprechende Beratungsstelle. Mit dem neuen Gesetz kann Beratung in Magdeburg künftig vom Land finanziert werden und eine weitere Stelle in Halle aufgebaut werden.

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