Abwasserzeckverbände: Landesrechnungshof entdeckt verbotene Spekulation mit Kundengeldern. Linke empört, dass die Kunden auf Kosten sitzenbleiben könnten.

4. Juli 2018 | Politik | Keine Kommentare

Die Prüfungen des Landesrechnungshof ergaben, dass in mehreren Fällen verbotene spekulative Deviratgeschäfte mit Beiträgen und Gebühren in Abwasserzweckverbänden getätigt wurden. Es besteht der Verdacht, dass für diese Verluste wiederum Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten
wurden. Hierzu erklären die kommunalpolitische Sprecherin Christina Buchheim und der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Gebührenzahler für das Fehlverhalten von Verantwortlichen in den Abwasserzweckverbänden einstehen müssen. Die Vielzahl der bekannt gewordenen Fälle belegt aus unserer Sicht auch ein Versagen der Kommunalaufsicht in Sachsen-Anhalt. Die Bürgerinnen und Bürger jetzt auf den beschwerlichen Weg durch die gerichtlichen Instanzen zu verweisen, ist falsch und zeugt von mangelnden politischen Verantwortungsbewusstsein. Wir fordern das Innenministerium auf, mit den verantwortlichen Landkreisen und Gemeinden eine politische Lösung zu finden, statt die Menschen vor Ort zur Kasse zu bitten.“

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