Was war eigentlich mit Corona? – Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

21. Juli 2022 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Gestern hat das Kabinett in Magdeburg unter anderem über die Corona-Infektionslage im Land beraten. Dabei wurde beschlossen, die Eindämmungsverordnung um zunächst weitere vier Wochen – bis zum 20. August 2022 – zu verlängern.

Daraus folgt nun, dass die bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung is auf Weiteres bestehen bleiben.

„Die Corona-Infektionslage wird nach wie vor genauestens beobachtet und Regelungen fortlaufend überprüft. Angesichts hoher Infektionszahlen gilt umso mehr der Appell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“, hieß es seitens der Staatskanzlei hierzu.

Insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt es demnach bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten festzulegen.

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