Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

17. August 2022 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis zum 17. September 2022. Dies hatte das Kabinett am gestrigen Nachmittag in Magdeburg beschlossen.

Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen auch weiterhin bestehen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts zudem weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Angesichts der Infektionszahlen gilt weiterhin der Appell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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