Inzidenz erreicht Höchstwert – Strengere Maßnahmen gelten ab Montag

8. Januar 2021 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Auch am heutigen Tag liegt die Zahl der mit dem Corona-Virus neu infizierten Hallenserinnen und Hallensern über der 100ter-Marke. So haben sich innerhalb der letzten 24 Stunden 114 Personen mit dem Virus angesteckt und sind positiv getestet worden. Die Gesamtzahl aller aktuell Infizierter in der Stadt liegt demnach nun bei 1027 Personen und damit erstmals in diesem Jahr wieder über 1000.

Aufgrund der anhaltenden hohen Neuinfektionszahlen ist nun auch der 7-tage-Inzidenzwert der Stadt auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Dieser liegt nun bei 297,30.

Angesichts dieser Entwicklung kommentierte Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand die derzeitige Lage als „absolut besorgniserregend“ und bat alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt in diesem Zusammenhang dringend,  alle irgendwie einschränkbaren Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Ergänzend hierzu informierte er darüber, nun täglich direkt von allen halleschen Krankenhäusern über die extreme Situation auf den Intensivstationen informiert zu werden. So liegen aktuell 212 Personen zur Behandlung in den 5 städtischen Kliniken und 55von diesen sogar auf der Intensivstation.

Wiegand berichtete am heutigen Tag des Weiteren über 11 weitere Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus. Diese seien der Stadt nun nachgereicht worden und hätten sich bereits im Zeitraum zwischen dem 24.12. und 30.12.2020 ereignet. Alle Verstorbenen waren über 80 Jahre alt.

Leider konnte die Stadt zu den heutigen Neuinfektionen noch keinerlei Auskunft bezüglich des Ursprungs des Infektionsgeschehens geben. Lediglich bekannt sei, dass es in der Berufsfeuerwehr zu 12 positiven Tests gekommen sei.

Da die Inzidenz seit mehr als 5 tagen deutlich über der Marke von 200 liegt, sagte Wiegand abschließend, die Stadt sei dazu ermächtigt und verpflichtet worden, die Maßnahmen der neuen Eindämmungsverordnung anzuwenden. Dies bedeute ab Montag, dass allen Hallenserinnen und Hallensern eine Entfernung vom eigenen Wohnort um mehr als 15 Kilometer ohne triftigen Grund untersagt sei. Etwaige Lockerungen dieser Maßnahmen seien erst möglich, wenn die Inzidenz wieder auf Werte von 50 oder besser 25 gedrückt werde.

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