Wegen illegaler Abbrucharbeiten am Hasi: AKI erstattet Strafanzeige gegen HWG
4. Februar 2019 | Kultur | 7 KommentareDer Arbeitskreis Innenstadt e.V. hat am 1. Februar 2019 Strafanzeige gegen die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH wegen der Zerstörung eines wesentlichen Teiles eines Kulturdenkmals gestellt. Es geht dabei um den Abriss des Kessel- und Reglerhauses der ehemaligen Gasanstalt in der Hafenstraße 7. Dieses wurde 1894 als Klinkerbau in zeittypisch ansprechender Weise errichtet und befand sich in einem Zustand, der eine Restaurierung und neue Nutzung durchaus erlaubt hätte. Eine Genehmigung zu dem am 19. Dezember 2018 erfolgten Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes lag offensichtlich nicht vor. Die HWG spricht bei diesem Vorfall von einem bedauerlichen Missverständnis, von der Stadt Halle ist daher bereits eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet worden.
Dem Arbeitskreis Innenstadt (AKI) erscheint jedoch schwer vorstellbar, dass der Abbruch eines eindeutig historischen Gebäudes dieser Größe auf einem als Kulturdenkmal ausgewiesenen Gelände einfach versehentlich geschehen sein kann. Die vorsätzliche Zerstörung eines Kulturdenkmals gilt aber nach § 21 (1) des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt als Straftat. Hendryk Löhr, Vorsitzender des Vereins: „Es erscheint uns zwingend erforderlich, den Hintergrund des Vorganges insgesamt aufzuklären, um festzustellen, ob eine vorsätzliche, strafbare Handlung vorliegt und wer dafür verantwortlich ist. Die öffentlichen Erklärungen der HWG dazu erscheinen äußerst dürftig und nicht von Einsicht in einen gravierenden Fehler geprägt. Sie stehen in krassem Widerspruch zu dem öffentlichen Interesse, das durch die Berichterstattung in verschiedenen lokalen Medien belegt ist. Die Rechtsverletzung durch die HWG ist besonders brisant, weil in den vergangenen zwei Jahren während der Nutzung des Grundstückes Hafenstraße 7 durch den Capuze e.V. diesem unrechtmäßiges Handeln in verschiedenster Hinsicht öffentlich vorgeworfen wurde, meist ohne Nachweis. In dieser besonders sensiblen Situation sollte selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass die HWG als städtische Wohnungsgesellschaft nach der Rückübernahme größten Wert auf klare Rechtskonformität ihres Handelns legte. Darüber hinaus wäre es auch für den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt ein fatales Signal, wenn die unberechtigte Zerstörung eines Kulturdenkmals ohne genaue Prüfung der Hintergründe als versehentlicher Bagatellfall durchgehen würde. Die von uns als in der Denkmlapflege tätiger Verein gestellte Strafanzeige soll diese Prüfung und daraus resultierende Konsequenzen veranlassen“.
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Weil man sich doch einmal Gedanken machen muss, ob HWG und GWG nicht zusammengelegt werden könnten. Ohne Marx.
@hei-wu, was hat deine Frage mit dem geschilderten Vorwurf zu tun?
Und immer wieder kommt die Frage auf, ob man wirklich zwei Wohnungsgesellschaften braucht.
ist Herr Jürgen Marx eigentlich schon im W-Wahlkampfteam ?
Langsam wird die List von Verfehlungen der HWG-Geschäftsführung lang: Eine unprofessionell vorbereitete Zwangsvollstreckung, die Mißachtung von Denkmalkschutzvorschriften, der Verdacht einer Straftat…
Eine solche Anzeige war leider mal fällig.
Einfach wieder als Gasanstalt in Betrieb nehmen, etwas Schwerindustrie in der Innenstadt fehlt in Halle.