Erleichterung für Patienten: Telefonische Krankschreibungen wieder möglich

11. Dezember 2023 | Nachrichten, Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Aktuell rollt wieder einmal eine heftige Infektionswelle durch das Land. Auch in Halle sind immer mehr Menschen betroffen, haben starke Erkältung, Fieber und auch Corona. Neben der empfehlung in besonders infektionsgefährdeten Bereichen wieder Maske zu tragen, hat das Bundesministerium für Gesundheit nun auch die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses begrüßt, telefonische Krankschreibungen wieder für Patienten mit leichten Erkrankungen zu ermöglichen. Die Regelung soll die Arztpraxen vorübergehend entlasten, die Bürokratie abbauen und unnötige Arztbesuche vermeiden.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach äußerte sich positiv zu der Entscheidung: „Ich danke dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dass er gründlich und schnell den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt hat. Telefonische Krankschreibungen sind ab heute wieder möglich. So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig.“

Der Beschluss im Detail sieht vor, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik aufweisen. Die behandelnden Ärzte entscheiden im Einzelfall, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder ob eine Untersuchung per Video oder persönlich notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Patienten in der Praxis bekannt sind.

Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Die Regelung betont jedoch, dass die telefonische Krankschreibung die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontakts nicht grundsätzlich in Frage stellt. Die unmittelbar persönliche Untersuchung bleibt der Standard.

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