Diskussion um Verbot von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen

21. September 2020 | Nachrichten, Politik | Keine Kommentare

 

Wenn Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen auf Demonstrationen von Rechtsextremisten gezeigt werden – wie zuletzt auch auf den Stufen des Bundestages bei einer Anti-Corona-Demo in Berlin – dann geht die Polizei schon seit vielen Jahren entschieden dagegen vor, weil dies eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt. Doch auch auf immer mehr Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen werden Reichskriegsflaggen öffentlich gezeigt, denn offiziell ist vom Gesetzgeber nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne aus der Zeit von 1935 bis 1945 ausdrücklich verboten.

Der Innensenator des Landes Bremen hat nun aber mitgeteilt, auch gegen „einfache“ Reichskriegsflaggen und -fahnen  vorzugehen. So ist dort ab heute das öffentliche Zeigen der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und der Reichsflagge ab 1892 und Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935 verboten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben, begrüßte diesen Schritt und wünscht sich einen solchen Erlass auch vom hiesigen Innenminister. Er erklärte: „Wer mit offenen Augen durch Sachsen-Anhalt geht, sieht sie in letzter Zeit immer häufiger. Und diejenigen, die sie aufhängen, wissen genau, dass es sich nicht um die gesetzlich verbotene Flagge handelt. Sie nutzen diese Lücke deshalb gezielt und wollen dennoch genau dasselbe symbolisieren. Sie wollen Sympathie für den Nationalsozialismus zum Ausdruck bringen, denn längst haben sich nicht gesetzlich verbotene Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen als Symbole der Rechtsextremisten etabliert. Sie wollen mit den Fahnen einschüchtern und Besitz ergreifen.“

Auch die Tatsache, dass immer mehr Menschen scheinbar kein Problem damit haben, neben Personen zu stehen, die mit dem Tragen und Zurschaustellen einer Reichskriegsflagge eine eindeutige Botschaft vermitteln wollen – egal ob nun juristisch verboten oder erlaubt – zeigt, dass es an der Zeit ist, deutlichere Maßnahmen zu ergreifen. Tief in der Gesellschaft verwurzelten Rechtsextremismus, der sich hinter Gesetzen versteckt, die er in anderen Bereichen nicht akzeptieren oder respektieren will, gilt es deshalb aufzudecken und gezielt zu bekämpfen.

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