Welche Corona-Maßnahmen gelten nach den Winterferien in Sachsen-Anhalts Schulen?

11. Februar 2022 | Bildung und Wissenschaft, Soziales, Vermischtes | Keine Kommentare

 

Gestern verkündete das Bildungsministeriums Sachsen-Anhalts, dass die Schulleitungen nun über die geltenden Regeln zum weiteren Schulbetrieb nach den Winterferien informiert wurden. Demnach soll der Unterricht ab dem 21. Februar zunächst im bereits bekannten Modus fortgeführt werden. Das heißt, dass zunächst weiterhin eine Testpflicht an jedem Unterrichtstag sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts bestehen wird.

Bildungsministerin Feußner erklärte diesbezüglich, Ziel sei es, den Präsenzunterricht weiterhin im Regelbetrieb aufrechtzuerhalten. Sollten Einschränkungen im Schulbetrieb jedoch unvermeidbar sein, werde man diese eng mit dem Landesschulamt abstimmen.

Sofern es die pandemische Situation wieder zulässt, soll ab dem 28. Februar unter Beibehaltung der bekannten Hygieneregeln und der schultäglichen Testungen in allen Schulformen und -stufen zunächst auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht verzichtet werden. Dabei gilt wieder folgende Ausnahme: Soweit einer der Selbsttests positiv ausfällt, hat die betroffene Klasse oder Lerngruppe und das dort eingesetzte Personal an den nächsten fünf Tagen auch im Unterricht einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wird der Infektionsverdacht durch einen PCR-Test widerlegt, entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht. Unabhängig vom Verzicht der Masken im Unterricht ist im übrigen Schulgebäude weiterhin ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Ab dem 7. März zunächst bis zum Beginn der Osterferien, soll darüber hinaus die Testung auf drei Mal in der Woche reduziert werden, auch dies abhängig vom Infektionsgeschehen.

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