Qualitätsoffensive in der Ganztagsbetreuung

3. März 2023 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Die Kooperation zwischen Schule und Hort soll künftig noch verbindlicher geregelt werden. Dies handelten die Koalitionsfraktionen im Magdeburger Landtag gestern aus. Unter anderem soll dies durch eine qualitative Hausaufgabenbetreuung ermöglicht werden.

„Bereits seit Jahrzehnten setzt Sachsen-Anhalt den künftig auch bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – auch für Grundschulkinder – um. Die Entscheidung der Koalition, auf mehr Qualität in der Betreuung von Kindern im Grundschulalter zu setzen, ist richtig.“, kommentiert Sozialministerin Petra Grimm-Benne den Kompromiss.

Für mehr Qualität im Ganztag sollen zudem an 30 Standorten im Land Modelle einer pädagogischen hochwertigen Ganztagsbetreuung erprobt werden. Das Sozial- und Bildungsministerium entscheiden gemeinsam über die Zulassung. Bis Ende 2025 soll das zu erprobende Zusammenwachsen von Schule und Hort evaluiert werden, um Rückschlüsse für perspektivische Änderungsbedarfe zu ziehen. Zudem wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überarbeitung des Bildungsprogramms „Bildung: elementar“ weitere qualitative Impulse für die Kindertageseinrichtungen setzen.

„Es wird keine überstürzte Systemänderung geben. Vielmehr bleibt es bei unserem Anspruch, den Kindern bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen.“, so die Ministerin. Um den bundesweit ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung für Grundschulkinder umzusetzen, brauche es keine Gesetzesänderung im Land.

Der Kompromiss werde den bestehenden Betreuungsformen gerecht, so die Ministerin weiter: „Die Hortlandschaft ist sehr vielfältig. Der gefundene Kompromiss wird dieser Verschiedenartigkeit gerecht.“ So gebe es nicht nur „reine“ Horte am Ort Grundschule, sondern eine Vielzahl größerer altersgruppenübergreifender Einrichtungen, in kommunaler wie in freier Trägerschaft, die die Betreuung von Grundschulkindern vor und nach dem Unterricht übernehmen.

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