Leopoldina: Was darf Wissenschaft mit menschlichen Embryonen tun?

26. Mai 2021 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Wie entwickelt sich menschliches Leben, wodurch lässt sich die Fortpflanzungsmedizin verbessern und in welcher Weise können Stammzellen bei der Entwicklung neuer Therapien gegen Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herzinfarkt helfen? Zur Beantwortung dieser Fragen dürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland bislang nur wenig beitragen, da dafür erforderliche Studien an menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten sind. In ihrer heute veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme

„Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“

empfehlen Leopoldina und Akademienunion, Embryonenforschung für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards künftig zu ermöglichen und den dafür erforderlichen Rechtsrahmen neu zu diskutieren.

„Überzählige“ Embryonen verwerfen oder ins Reagenzglas?

In Deutschland gibt es jedes Jahr eine Vielzahl von Embryonen, die im Rahmen einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung entstanden sind, von der biologischen Mutter aber nicht mehr ausgetragen werden, etwa, weil die Familienplanung abgeschlossen ist. Bislang dürfen diese sogenannten überzähligen Embryonen nur für Paare mit Kinderwunsch gespendet oder müssen verworfen werden.

Spenden für die Forschung? Verboten !

Eine Spende für die Forschung ist in Deutschland verboten. Viele wissenschaftliche Fragen zur Embryonalentwicklung, Krankheitsentstehung, Fortpflanzungsmedizin oder Anwendungen von embryonalen Stammzellen für regenerative und
personalisierte Therapien lassen sich nur durch Forschung mit frühen menschlichen Embryonen beantworten. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften empfehlen, diese Forschung für hochrangige Forschungsziele künftig auch in Deutschland zu ermöglichen und Paaren die Embryonenspende für die Forschung zu erlauben.

Das vor 30 Jahren in Kraft getretene ESchG stellt seit jeher einen Kompromiss zwischen verschiedenen ethischen und rechtlichen Positionen dar, so die Expertinnen und Experten. In der Debatte um den angemessenen Umgang mit frühen Embryonen in vitro, also außerhalb des menschlichen Körpers, zeichnet sich bis heute kein Konsens ab. Die Stellungnahme empfiehlt einen politischen Kompromiss, der betroffenen Paaren einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Spende von Embryonen für die Forschung einräumt. Eine unabhängige Beratung im Vorfeld würde sicherstellen, dass die Betroffenen eine informierte Entscheidung treffen können.
Die Neubewertung des Embryonenschutzes erfordert ein gesetzliches Regelwerk, das auch sich abzeichnende wissenschaftliche Entwicklungen berücksichtigt, so die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme. Notwendigkeit und Zulässigkeit der Forschungsvorhaben sollte durch ein unabhängiges Gremium transparent bewertet und überprüft werden. Bereits heute finden Ergebnisse aus der Embryonenforschung im Ausland eine breite Anwendung in der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland, etwa bei der In-vitro-Fertilisation oder der Präimplantationsdiagnostik. Ein entsprechender Rechtsrahmen würde in Deutschland tätigen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geben, mehr zu dieser Forschung und ihren Standards beizutragen. Die Stellungnahme ist hier abrufbar:

www.leopoldina.org/embryonenschutz

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