Landesregierung beschließt neue Schulgesetzänderung

11. Juni 2024 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am heutigen Dienstag den Entwurf des 18. Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes zur Anhörung freigegeben. Ziel der Novellierung ist es, das Schulgesetz an aktuelle Entwicklungen anzupassen und die schulpolitischen Zielstellungen des Landes umzusetzen. Der Entwurf berücksichtigt sowohl Vorgaben des Koalitionsvertrages als auch Ergebnisse des bildungspolitischen Dialogs vom 19. Januar 2023 und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.

Bildungsministerin Eva Feußner betont die Bedeutung der Gesetzesänderung: „Mit dieser Schulgesetznovelle stellen wir sicher, dass unsere Bildungslandschaft den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Wir setzen auf moderne Bildungskonzepte, stärken die Bestandsfähigkeit von Schulstandorten im ländlichen Raum und schaffen die Grundlage für digitale und praxisorientierte Lehr- und Lernformen.“

Die Reform zielt darauf ab, eine umfassende, tragfähige und zukunftsgerichtete Unterrichtsstruktur zu gewährleisten. Durch die Anpassungen sollen wichtige Elemente des Schulsystems aktualisiert werden, um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten.

Mit dieser Gesetzesänderung unterstreicht die Landesregierung ihre Verpflichtung, den Bildungssektor kontinuierlich weiterzuentwickeln und auf die Bedürfnisse der Gesellschaft abzustimmen.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben