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  • #288562

    @K.Zoller: in der Steinzeit gab es keine Hühner 🙂

    🙂 sehen sie? Sag ich doch – nichts mit Massentierhaltung…..
    Wäre in den Mengen und Besatzdichten auch nicht realisierbar gewesen – gab ja noch keine Antibiotika……

    #288541

    Herdenhaltung war die Wirtschaftsgrundlage der „biblischen Völker“.

    Ich sprach auch nicht von Herdenhaltung, sondern von Massentierhaltung.
    Es wäre mir neu, wenn man in der Steinzeit bereits bis zu 100.000 Hühner auf bis zu 5000 qm geschlossener Halle gehalten hätte, lasse mich aber gerne korrigieren.

    #288499

    @Farbspektrum – sicher nicht – eine Massentierhaltungsseuche gabs zu dem Zeitpunkt, als die Bibel geschrieben wurde glaube ich noch nicht.

    Ist zwar etwas OT – aber villeicht eine Überlegung wert:

    Nur dort, in der Massentierhaltung gab es einige wenige Fälle, wo man vielleicht mit viel goodwill von seuchenartigem Auftreten sprechen konnte.

    Wobei auch da, selbst unter diesen widrigsten Umständen in der Regel nur an vergleichsweise wenigen Tieren das H5N8 (allerdings nicht als todesursächlich) nachgewiesen wurde – der Rest wurde vorbeugend vernichtet.

    Bei den Wildvögel konnte man bei weniger als 0,0002% das H5 Virus nachweisen – als Todesursache wurde es in keinem einzigen Fall nachgewiesen.

    Selbiges gilt für die in diesem Winter gekeulten privaten Hobbybestände und die gekeulten Tiere aus Zoos und Wildparks.

    Ich stelle mir da zunehmend die Fragen:
    Wer hat ein Interesse daran, eine ganz normale, bei Vögeln schon immer dagewesene Grippeerkrankung, die prozentual nicht annähernd so viele Opfer fordert, wie die Menschengrippe alljährlich(die trotzdem nicht als Seuche ausgerufen wird), zur Seuche hochzustilisieren?

    Wer hat so ein Interesse daran, mit reißerischen Überschriften und Verwendung von falschen Begriffen wie Pandemie und Co in der Öffentlichkeit Panik zu schüren?

    Wer hat davon den größten Nutzen?

    http://www.mt.de/lokales/leserbriefe/21759911_Schritt-in-die-Artenarmut.html

    …ach ja, und nur zur Information noch zwei Fakten :
    1. der Erzeuger, der seine Tiere aus welchen Gründen auch immer nicht vermarkten kann (weil Markt zu voll, weil er im Beobachtungs- oder Sperrgebiet liegt etc.) bleibt auf horrenden Kosten sitzen: Futter, Entsorgung, entgangene Einnahmen durch die nicht stattgefundene Schlachtung etc.

    2. Wird im Rahmen eines festgestellten Seuchenausbruchs vom Staat die Keulung angeordnet, erhält der betroffene Erzeuger für jedes gekeulte Huhn rund 5-6 Euro und für jede gekeulte Pute rund 25,- Euro Entschädigung – zur Hälfte aus der Tierseuchenkasse, zur Hälfte aus unseren Steuergeldern, die Entsorgung der Kadaver wird bezahlt und manche Bundesländer tragen die Kosten für Stallreinigung und Desinfektion auch noch mit.

    Im Moment ist es so, dass, wenn in einem Betrieb ein „Ausbruch“ ist, 3 km um diesen betrieb Sperrgebiet ist und 10 km um den Betrieb Beobachtungsgebiet. Sämtliche Betriebe, die in dieser Zone liegen können und / oder dürfen von dem Tag an ihre Tiere praktisch nicht mehr vermarkten. Sie sitzen auf dem kompletten Schaden und niemand ersetzt ihnen den, es sei denn, sie haben eine entsprechende Versicherung, was sich sicherlich nicht jeder Betrieb leisten kann.

    Diese Betriebe also, die offensichtlich ALLE Biosicherheitsmaßnahmen akriebisch eingehalten haben und darum nicht betroffen sind, haben den Millionenschaden.

    Der Betrieb, wo das Virus trotz der Maßnahmen eingedrungen ist (also wohl vermutlich bei den Maßnahmen nachlässig gehandelt wurde?), wird per Verordnung gekeult und erhält Entschädigung.

    Für mich klingt das wie:
    die, die alles richtig machen, werden bestraft – die, die schlampen werden belohnt…..

    #288391

    fractus schrieb:
    Zitat:
    Wenn der Herr wirklich so fachkompetent ist, wie einige hier herausstellen, dann hätte er auch offen Gründe für eine Nicht-Vogelgrippen-Todesursache benennen und vertreten können,
    Zitat Ende

    Ja, sollte man meinen – wenn man es mit Menschen zu tun hat, denen es wirklich um die Sache geht, die prüfen und denken, bevor sie handeln und die bereit und willens sind, die (Ausnahme)Möglichkeiten der Verordnung im Sinne der Tiere auszuschöpfen.
    Leider haben wir aber diesen Winter bundesweit das genaue Gegenteil beobachten müssen: nicht vereinzelt, sondern bundesweit!
    Und dass man in Sachsen Anhalt alles andere als mit Bedacht handelte, zeigen die Fälle – und besonders der Zoo Köthen dürte zeigen, wie weit man mit sachlicher Argumentation kommt. Die 133 vorbeugend gekeulten, kerngesunden Zootiere wird der Zoo kaum aus lauter Freude gekeult haben.
    Man hätte die Tiere genau so gut beproben können und nur die keulen, die wirklich krank waren. Der Opelzoo in Hessen hats vorgemacht – in Hessen gab es trotz H5N8 positiv nicht eine einzige vorbeugende Keulung eines Vogels – nichtmal aus dem betroffenen Kontaktbestand. In Bayern dagegen, hat man wegen einer handvoll toter Wassergeflügel in vorauseilendem Gehorsam auch gleich sämtliche Kanarienvögel und Finkenvolieren mit gekeult – alles Vogelarten, die gar nicht unter die Verordnung fallen. Da wurde der komplette Wildpark niedergemetzelt.
    Und Sachsen Anhalt gehört nun mal zu den zahlreichen Bundesländern, die auch lieber vorbeugend Keulung anordnen, statt erst zu beproben und sich auf Quarantäne einzulassen – und wenn die Behörde das im Seuchenfall anordnen, dann lässt sich das ausschließlich durch eine einstweilige Verfügung verhindern – die widerum nicht der Zoodirektor, sondern die Stast Halle als Eigentümer hätte veranlassen müssen. Es ist kaum vorstellbar, dass in so einem Fall, wo der Entscheider für die Durchsetzung der Maßnahme auch der Eigentümer ist, dieser gegen sich selbst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das ist exakt dieselbe Situation, wie in Höllohe in Bayern mit den Singvögeln.

    So hat Sachsen Anhalt gehandelt:

    23.11. Quedlingburg : 38 Verdacht, 1 H5N8 pos. beprobt offensichtlich keine verendet/klinisch? 37 vorbeugend gekeult
    private Hühnerhaltung, Zufallsbeprobung wegen Ausnahmegenehmigung?

    Jerichower Land
    Möser 15.12. :Enten, 400 verendet, 9600 vorbeugend vernichtet

    Burgenlandkreis :
    28.12. 81 Enten und Gänse, 14 H5N3 (LPAI!!!), 0 verendet !!!, 14 vorbeugend gekeult (Zufallsbeprobung wegen Ausnahmegenehmigung?)
    Laut Presse sind alle Tiere (67) gekeult worden wegen H5N8 – aber der Befund scheint sich nicht bestätigt zu haben, da bei OIE nur 14 H5N3 Tiere gemeldet und gekeult wurden. Also vermtlich mal wieder ein falsch positives Erstergebnis?

    Salzlandkreis 5.1.2017 Legehennen, 70 verendet, 33260 vorbeugend gekeult

    Anhalt Bitterfeld 2.1.2017 Köthen Zoo 453 Wassergeflügel, 2 verendet (1 Schwan und ein Emu) , 133 vorbeugend gekeult Taucht bei TSIS nicht bzw als WV-Fund auf!!!

    Zu den Massentierbeständen muss man dazu erwähnen, daß es außerhalb von Seuchenzeiten als absolut normal gilt, dass 10% des Gesamtbestandes bereits während der Mast verendet (bei Puten bis zu 30 %) und diese toten Tiere einfach in den Mist getreten und später mit dem Mist aufs Feld gefahren werden. Diese Tiere werden normalerweise nirgends gemeldet oder untersucht. Also die 400 toten Enten in Möser oder die 70 toten Legehennen im Salzlandkreis waren nichts Besonderes – diese Todesraten gelten als völlig normal und kein Mensch untersucht, woran die Tiere verendet sind, bevor sie aufs Land gekippt werden (und dort mit was immer sie umgebracht hat unter Umständen die Aasfresser und unser Trinkwasser verseuchen).

    Und gerade in Sachsen Anhalt haben wir zahlreiche Fotobelege von ausgebrachtem, kadaververseuchtem Mist sogar aus Sperr- und Beobachtungsgebieten.

    z.B. 9.1.2017 Jerichower Land

    Übertragungswege – interessante Überlegungen


    bis zum 5. Beitrag durchscrollen
    oder:
    22.3.2017 Jerichower Land

    Vogelgrippe Zahlen Daten Fakten


    durchscrollen bis zum Abschnitt „eine kleine Sammlung rund um Geflügelmist“

    Es scheint absolut niemanden in Sachsen Anhalt ernstlich zu interessieren, dass aus Sperrgebieten unbeprobte Kadaver eventuell verseuchter Tiere frei auf den Acker gekippt werden, wo sie in der Tat eine Gefahr für die WIldtiere bedeuten – und vielleicht sogar für die menschen, denn Todesursache könnten auch andere, auf den Menschen übegehende Keime gewesen sein – aber einen Mann, der die toten Tiere einfriert, also nicht in die Natur verbringt und da irgendwo z.B. durch einbuddeln verschwinden lässt, den will man hinhängen?

    Hier wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen – die Kleinen hängt man hin, die Großen lässt man laufen…..
    …soetwas nennt sich Rechtsstaatlichkeit…..

    #288359

    Mittels Gewissen eine Seuche verheimlichen, wie geht das?

    ? Die Frage verstehe ich nicht.
    Welche Seuche? Wo verheimlicht?

    #288146

    Es riskiert die Gesundheit der Einwohner dieser Stadt für ein paar ersetzbare Tiere. Behalten wird doch mal die Tragweite seines Handelns im Auge. Und, gerade er müsste es wissen, Seuchen sind kein Privatvergnügen.
    Dienstag 20.15 auf der ARD!

    Sie wissen aber schon, dass H5N8, anders, als das Virus vor 10 Jahren keine Zoonose ist, also nicht auf den Menschen über geht, oder?

    Diese „paar ersetzbaren Tiere“ sind fühlende Lebewesen – und man kann KEIN Lebewesen ersetzen – jedes Leben ist einmalig auf seine Art.

    …und was die „Seuche“ anbelangt: Fragt sich, wie man bei den oben aufgeführten Zahlen die Bezeichnung Seuche für dieses Krankheitsgeschehen rechtfertigen will. Selbst in den degenerierten, randvoll besetzten Massentierhaltungsbeständen sind in den allermeisten Fällen nicht einmal 10 Prozent der Tiere – meistens sogar noch weniger, oft sogar nur ein einziges verendet oder infiziert gewesen – alles andere waren vorbeugende Keulungen.
    Bei den Wildvögeln waren es nur 0,0002 Prozent der rund 500 Mio. Zug- und Überwinterungsvögel (die hier ansässigen Standvögel sind bei den 500 Mio gar nicht mit eingerechnet), die verendet gefunden und H5N8 positiv getestet wurden – was nicht bedeutet, dass sie dran verendet sind – das wird gar nicht untersucht. Bei den H5N8 „Opfern“ der WIldvögel sind auch solche in der Statistik erfasst, die eine Schrotladung im Leib haben oder Symptome einer schweren Bleivergiftung zeigten.
    Würde man nur die tatsächlich an H5N8 Verstorbenen rechnen, könnte man wohl noch ein paar Nullen hinter dem Komma hinzufügen.
    Da ist jede Erkältung offensichtlich ansteckender und symptomatischer, als diese „Seuche“.

    @Stadt_für_Kinder das wäre grossartig, wenn es zu so einer Überprüfung käme. Dann hätte diese Sache wirklich etwas Gutes gehabt.

    @hei-wu – wenn es zur Debatte gestanden hätte – und das wäre genau in der Sekunde der Fall gewesen, wo der Verdacht auf das Virus bei den toten Vögeln im Raum steht – dann wäre es für eine Rettungsaktion wohl zu spät gewesen. Kann man sehr schön am Beispiel anderer Zoos und Wildparks sehen, denen letzten Winter haufenweise gesunder Tiere weggekeult wurden.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren von K.Zoller.
    #287940

    Zitat fractus:
    Wenn die Verordnung dem Tierschutzgesetz entgegenstände, also gesetzeswidrig wäre, dann wäre diese unwirksam.

    Es gibt genug Möglichkeiten, so etwas feststellen zu lassen, mit parlamentarischer Hilfe eigentlich auch schon vor Erlaß der Verordnung. Und die Verordnung ist erst nicht seit gestern in kraft.

    Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass die Handlungen einer Regierung prinzipiell gesetzestreu sind, so halte ich das Vorgehen allenfalls einer Räuberpistole für angemessen.

    Zitat Ende

    Genau Das, nämlich die Verordnung bzw. deren Umsetzung mit rechtstaatlich zulässigen und jeweils möglichen Mittel anzugreifen, versuchen sowohl das AVF (Aktionsbündnis Vogelfrei) als auch die AgV Cimbria (Aktionsgemeinschaft Vogelfrei Cimbria) seit November 2016.

    Die Verordnung ist nicht direkt durch eine Klage angreifbar. Man kann aber Widerspruch einlegen gegen verordnete Maßnahmen auf Basis der Verordnung.
    Bei diversen einstweiligen Verfügungen gegen die ABlehnung einer Ausnahmegenehmigung in verschiedenen Bundesländern wurden durch die entsprechenden Behörden Klagen wohlwissentlich verhindert, indem man in letzter Sekunde den Klagegrund ausser Kraft setzte, indem man die Ausnahmegenehmigung doch erteilte.
    Dasselbe mit der Aufstallpflicht selbst – die letzte angestrebte Klage gegen die Aufstallpflicht durch das Gut Wardow (Erzeuger) wurde verhindert, indem Backhaus urplötzlich die landesweite Aufstallpflicht aufhob – wo er nur wenige Tage zuvor noch „absolut keine absehbare Entspannung“ sah.
    Als nichts mehr ging, rief die AgVCimbria in Schleswig Holstein zum Widerstand auf ( https://drive.google.com/file/d/0B3yN0ZTsVMtYUE1oNWRmY0hLNmM/view ) und, wie nicht anders zu erwarten war, hob Minister Habeck völlig unerwartet und entgegen aller Prognosen seinerseits noch wenige Tage vor Ankündigung des Aufstandes, die landesweite Verfügung auf.
    Diverse Parteien haben bereits diverse Anfragen bzgl. der Verordnung auf den Weg gebracht – vieles lässt sich beim AVF ( http://www.aktionsbuendnis-vogelfrei.com ) genauestens nachlesen.
    Sämtliche Politiker durch alle Parteien hindurch und Behörden, die aus unterschiedlichsten Gründen Schulterschluss mit der industriellen Massentierhaltung suchen, setzen alles daran, eine Klage unsererseits zu vermeiden. Denn jede von uns gewonnene Klage brächte das, was hier geschieht mehr ins Wanken – und das wissen sie alle.

    Die Politiker, die sich für einen vernünftigen Umgang mit der Sache einsetzen, beziehen Prügel ohne Ende (Beispiel Niedersachsens grüner Minister Meyer).

    Allerdings wird es unruhig in den seit 10 Jahren geschlossenen Reihen zwischen Massentierhaltungswirtschaft und gewissen Behörden und Politikern.
    Niemand dort hat wohl damit gerechnet, dass sich aus dem Nichts tausende private Geflügelhalter, Tierfreunde, kleine Freilanderzeuger, Zoos, Wildparks und Tierheime zu einer Protestbewegung zusammenfinden, die Tag und Nacht recherchieren und dann laut machen, was so lange schön im Hintergrund ablief.
    Es hat wohl auch keiner erwartet, dass dieses Bündnis mal eben aus dem Nichts für die erste Klage innerhalb einer Woche rund 5tsd Euro an Spenden sammeln konnte, um diesen Prozess zu finanzieren.
    Es hat auch keiner damit gerechnet, dass wir weiter machen und vorhaben, genau diese Verordnung zu Fall zu bringen, auch, wenn wir dafür bis zur EU klagen müssen und es hat keiner damit gerechnet, dass wir Spender finden, die das mit finanzieren ( https://www.aktionsbuendnis-vogelfrei.com/rechtsweg/langfristige-klageperspektive/ , https://www.aktionsbuendnis-vogelfrei.com/rechtsweg/gemeinsam-gegen-die-willk%C3%BCr/ )
    Es hat jeder immer angenommen, dass „der kleine Mann“ mit seinen 5 Hühnern sich sowieso nicht wehren kann, weil er sich die Klage gar nicht leisten könnte.
    …und dass wir keine „Räuberpistole“ verbreiten, dafür dürfte sprechen, dass die auf den o.g. Seiten verlinkte Kanzlei unser Mandat übernimmt…

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren von K.Zoller.
    #287919

    Timm Spretke sollte man einen Orden verleihen für sein Handeln.
    Wer sich etwas intensiver mit der Aviären Influenza, der Geflügelpestschutzverordnung und dem, was Behörden und Politik in den letzten fast 6 Monaten in Deutschland veranstaltet haben, befasst hat, wird erkennen, warum er das gemacht hat.
    Über 1,7 Mio gesunde Geflügel und andere Vögel wurden seit November bis zum 25.3.2017 nur aufgrund eines Verdachts vorbegend vergast, erschlagen oder mit Strom getötet – wegen ganzen 11.500 verendeter Tiere in Gefangenschaft – davon die aller-, allermeisten in Massentierhaltungen – genau gesagt Puten. ( http://www.wildvogel-rettung.de/vogelhilfe-vorwort/kirstin-zoller/zahlen-daten-fakten-fallzahlen-im-einzelnen/ )

    Man schaue sich die Vorgänge an in Schwante ( http://www.wildvogel-rettung.de/vogelhilfe-vorwort/kirstin-zoller/massenmord-unter-dem-deckmantel-der-verordnung/ ) oder die im Wildpark Höllohe ( http://www.wildvogel-rettung.de/vogelhilfe-vorwort/kirstin-zoller/notfall-wildpark-hoellohe-bayern/)

    Oder die 5000 kerngesunden Gänse eines Erzeugers in Dithmarschen, dessen einziger Fehler es war, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Erprobung einzelner Tiere erbrachte H5N1 – ein niedrigpathogenes Virus, was laut FLI Präsidenten völlig normal in praktisch jedem Wassergeflügelbestand vorkommt und wenn überhaupt leichte Erkältungssymptome beim Vogel hervorruft. Alle 5000 Gänse wurden vorbeugend „gekeult“.
    Hätte Spretke diese toten Vögel gemeldet, hätte es einen Schnelltest gegeben (ELISA). Abgesehen davon, dass dieser Test bis zu 50% falsch positive Ergebnisse liefert, reagiert er positiv auf alle H5 Viren – auch die niedrigpathogenen, die in Vögeln ganz normal vorkommen können, wie bei uns ein Erkältungsvirus.
    Dieses Ergebnis reicht, um schon mal vorbeugend alles zu keulen, was in irgendeiner Form in der Nähe oder direkt oder indirekt über Kontaktpersonen in Kontakt war.
    Ganz egal, was der spätere PCR Test im FLI ergibt – die Vögel sind dann ggf. längst tot.
    Es heisst ja immer von offizieller Seite, dass H5N8 so unendlich gefährlich und hochansteckend sei. . Wären also die toten Vögel infiziert gewesen, dann hätten vermutlich zumindest andere aus derselben Gruppe massive klinische Symptome gezeigt.

    Als Ornithologe wird Spretke das gewusst haben und auch das dieses Vorgehen bei einem Verdacht genau gekannt haben.

    Und er hat sich durch sein Handeln schützend vor seine gesunden Vögel gestellt. Er hat dadurch, dass er niemanden einweihte verhindert, dass noch mehr Menschen an den Pranger gestellt werden.

    Spretke hat Widerstand geleistet gegen eine Verordnung, die auf einer nicht bewiesenen Theorie basiert und dem Tierschutzgesetz entgegen steht.

    Spretke hat für die Vögel getan, was man den Mauerschützen von einst heute vorhält, für die Menschen nicht getan zu haben.

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