Sachsen-Anhalt erfüllt Vorgaben des Stabilitätsrates

19. April 2016 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

Sachsen-Anhalt konnte im vergangenen Jahr zum dritten Mal in Folge einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Damit habe das Land die Vorgaben des Berliner Stabilitätsrates erfüllt, so Finanzminister Jens Bullerjahn auf der heutigen Sitzung der Landesregierung.

Dies spiegelt – neben der fortgesetzten guten konjunkturellen Entwicklung – die erfolgreiche Konsolidierung des Landeshaushaltes wider und schafft die Voraussetzungen dafür, auch in den kommenden Jahren die Konsolidierung des Landeshaushaltes weiter voran zu treiben. Damit werden die Grundlagen für die weitere Gewährung der Konsolidierungshilfen gesichert.

Sachsen-Anhalt hat sich 2010 gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet, sein strukturelles Defizit im Landeshaushalt bis 2020 auf null zurückzuführen. Im Gegenzug erhält das Land jährlich Konsolidierungshilfen in Höhe von 80 Mio. Euro. Das strukturelle Defizit beschreibt den Teil der Ausgaben eines Landes, der dauerhaft nicht durch eigene Einnahmen gedeckt ist.

Das Land wird am 8. Juni dieses Jahres gegenüber dem Stabilitätsrat in Berlin über den Abbau des strukturellen Defizits berichten.

Finanzminister Jens Bullerjahn: „Trotz aller Erfolge bisher ist die weitere Konsolidierung des Haushaltes kein Selbstläufer. Die Zuwächse bei den Steuereinnahmen gleichen zum Beispiel derzeitig gerade die zurückgehenden Bundesgelder der teilungsbedingten Sonder-Bedarfs-Ergänzungs-Zuweisungen (SoBEZ) aus. Das heißt, sie stehen nicht zur Finanzierung von Ausgabensteigerungen zur Verfügung! Die Vorgaben des Stabilitätsrates gerade zum strukturellen Defizit müssen auch in den kommenden Jahren strikt eingehalten werden. Ansonsten sind die jährlichen Konsolidierungshilfen des Bundes in Höhe von 80 Mio. Euro gefährdet.“

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