Sachsen-Anhalt startet neue Wohnraumförderungsprogramme

26. Juni 2024 | Soziales | Keine Kommentare

Das Land Sachsen-Anhalt hat angekündigt, in den kommenden Jahren rund 5,6 Millionen Euro für zwei neue Programme zur Wohnraumförderung bereitzustellen. Diese Programme, „Junges Wohnen“ und das „Aufzugsprogramm 2024“, sollen dazu beitragen, bedarfsgerechten Wohnraum für alle Generationen zu schaffen, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg.

Ab sofort können Projektanträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Ministerin betonte die Bedeutung dieser Initiativen: „Wir wollen sowohl Studenten als auch Auszubildende unterstützen, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.“ Mit dem Förderprogramm „Junges Wohnen“ sollen insbesondere Hochschulstandorte und Ausbildungsstätten attraktiver gemacht werden, was auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken soll.

Für den ersten Projektzeitraum bis 2028 sind insgesamt rund 15,7 Millionen Euro an Fördermitteln vorgesehen. Davon steuert der Bund mehr als 12 Millionen Euro bei. Diese Mittel sollen für den Bau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende genutzt werden.

Das „Aufzugsprogramm 2024“ stellt in diesem Jahr zwei Millionen Euro an reinen Landesmitteln bereit, um den barrierearmen Zugang zu Wohneinheiten durch den An- und Einbau von Aufzugsanlagen zu fördern. „Damit schaffen wir die Voraussetzung, dass ohne erhebliche Mietsteigerungen Aufzüge nachgerüstet werden können“, so Hüskens. Dies erhöhe besonders für Senioren die Lebensqualität, da sie länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.

Ministerin Hüskens unterstrich die Bedeutung beider Programme für die Attraktivität der Städte und des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt. Sie betonte, dass sowohl junge Familien als auch Senioren von den neuen Wohnmöglichkeiten profitieren werden. „Mit beiden Programmen leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit unsere Städte, insbesondere aber auch der ländliche Raum, weiter an Attraktivität gewinnen“, sagte sie.

Abschließend wies die Ministerin darauf hin, dass die Förderung des Landes ein wichtiger Schritt sei, um attraktive und lebenswerte Wohnquartiere in ganz Sachsen-Anhalt zu schaffen. Die Programme seien ein Beispiel für das Engagement des Landes, um sowohl die städtischen Zentren als auch den ländlichen Raum zu stärken.

Förderkonditionen „Junges Wohnen“:

  • Zuwendungsempfänger: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind.
  • Förderhöhe: Bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs beträgt die Förderung 10.000 Euro je Wohnheimplatz.
  • Zuwendungsvoraussetzungen: Die Wohnheimplätze müssen mindestens 25 Jahre für Studierende und Auszubildende zur Verfügung stehen und unterliegen einer Mietpreisbindung.
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