Streit um Maut: GaLaBau-Branche sieht Wettbewerbsverzerrung

25. Juni 2024 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen-Anhalt e. V. (GaLaBau) äußerte scharfe Kritik an einer aktuellen Entscheidung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur LKW-Maut. Trotz intensiver Gespräche und breiter Unterstützung durch Bundestagsabgeordnete sowie Landtage, bleibt das BMDV hart: Der GaLaBau wird weiterhin von der sogenannten „Handwerkerausnahme“ der Mautpflicht ausgeschlossen.

„Diese Weigerung, auf unsere einleuchtenden Argumente einzugehen, ist sehr enttäuschend und ärgerlich“, kommentierte Thomas Banzhaf, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL). Der Verband argumentiert, dass die geplante Umsetzung des Mautgesetzes nicht rechtskonform sei und damit rechtliche Unsicherheiten sowie eine potenzielle Klagewelle gegen Mautnacherhebungen drohen.

Zentraler Streitpunkt ist die Einstufung der GaLaBau-Tätigkeiten als handwerksähnlich im Rahmen des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG). Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV, unterstützt diese Position und sieht die GaLaBau-Branche klar in der Handwerkerregelung des Gesetzes verankert. Dennoch verfolgt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine entgegengesetzte Rechtsanwendung, indem es den GaLaBau von der Handwerkerregelung ausschließt.

„Die Tätigkeiten im GaLaBau sind mit denen des Handwerks vergleichbar. Material und Arbeitskräfte werden direkt auf die Baustellen gebracht, was einem klassischen Werkverkehr entspricht“, erklärt Banzhaf weiter. Die Mautpflicht für diesen Verkehr im GaLaBau führe nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern verstoße auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Die GaLaBau-Branche appelliert daher erneut an das BMDV, die rechtlichen Grundlagen der Handwerkerregelung zu beachten und eine faire Behandlung sicherzustellen. Ansonsten sieht sich der Verband gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen zu schützen.

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