Kommunen erhalten weiterhin Erleichterungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen bis 2025

31. Mai 2024 | Politik | Keine Kommentare

Seit der Einführung der Pflicht zur Aufstellung von doppischen Jahresabschlüssen im Jahr 2013 haben Kommunen mit einer Vielzahl von Herausforderungen gekämpft. Um diesen Prozess zu unterstützen, wurden bisher Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gewährt. Nun wird diese Unterstützung, wie das >Innenministerium Sachsen-Anhalts mitteilte, noch mindestens bis zum Haushaltsjahr 2025 fortgesetzt.

Die Genehmigung der kommunalen Haushalte ab dem Haushaltsjahr 2025 hängt von der rechtzeitigen Übergabe des Jahresabschlusses des Vorvorjahres an das Rechnungsprüfungsamt ab. Dies soll den Kommunen Anreize bieten, ihre noch ausstehenden Jahresabschlüsse zügig zu erstellen und so Rückstände abzubauen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang äußerte sich zu dieser neuen Erlassregelung: „Mit der neuen Regelung wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, die Zahl der noch fehlenden Jahresabschlüsse zügig abzubauen. Durch die Verlängerung der Erleichterungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2025 haben die Kommunen zugleich Planungssicherheit für die Aufstellung ihrer Abschlüsse.“

Die Verlängerung der Erleichterungen bis zum Jahr 2025 gibt den Kommunen die Möglichkeit, Jahresabschlüsse vergangener Haushaltsjahre weiterhin verkürzt aufzustellen und diese im Paket den Rechnungsprüfungsämtern vorzulegen. Dies soll den Kommunen helfen, effizienter zu arbeiten und gleichzeitig den Anforderungen gerecht zu werden.

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