Sachsen-Anhalt unterstützt Sachsen beim Gesetz für besseren Schutz von Amts- und Mandatsträgern

21. Mai 2024 | Politik | 4 Kommentare

Amts- und Mandatsträger geraten immer wieder ins Visier krimineller Handlungen, sowohl in digitalen Medien als auch vor Ort. Spannungen aus kontroversen politischen Diskussionen bergen oft ein erhebliches Konfliktpotenzial. In Reaktion darauf hat der Freistaat Sachsen heute nun einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes dieser Personen in den Bundesrat eingebracht.

„Jegliche Angriffe auf politisch engagierte Menschen sind auf das Schärfste zu verurteilen. Sie setzen sich für eine gelebte Demokratie in Deutschland ein und verdienen dafür höchste Anerkennung, Respekt und Schutz. Deshalb begrüße ich die Initiative des Freistaates Sachsen und unterstütze diese.“ erklärte auch Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Die Anpassung des Strafgesetzbuches sei ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit für Amts- und Mandatsträger. „Doch das ist nur eine Seite der Medaille. Grundsätzlich trägt die Gesellschaft – tragen wir alle – Verantwortung dafür, ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Amts- und Mandatsträgern den Rücken zu stärken und sie vor Anfeindungen zu schützen.“

Der sächsische Gesetzesantrag sieht einen neuen Straftatbestand vor, der sich gegen die Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking richtet. Damit sollen politisch Engagierte vor Einschüchterungsversuchen, insbesondere im privaten Bereich, geschützt werden. Demonstrationen direkt vor dem Wohnhaus können als Bedrohung empfunden werden, ohne dass diese bislang strafrechtlich relevant sind. Die geplante Neuregelung im Strafgesetzbuch soll diese Lücke schließen.

Dr. Tamara Zieschang betonte zudem: „Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat die Innenministerkonferenz den Bund einstimmig gebeten, die Einführung eines qualifizierten Nötigungstatbestandes zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern zu prüfen. Leider hat der Bund bis dato nichts unternommen, so dass wieder einmal die Länder gefordert sind.“

Um Amts- und Mandatsträgern konkrete Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen, hat das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt den Flyer „Hass und Gewalt: Verhaltensempfehlungen für Amts- und Mandatsträger“ herausgegeben. Dieser ist auf der Website der Landespolizei Sachsen‑Anhalt abrufbar: http://lsaurl.de/FlyerLKA. Diese Verhaltensempfehlungen dienen der Sensibilisierung und Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins.

Zusätzlich gibt es die zentrale Anlaufstelle „Stark im Amt“, die Informationen für Amts- und Mandatsträger auf kommunaler Ebene bereitstellt. Diese Plattform ist bundesweit im Internet zugänglich und bietet Empfehlungen zur Sicherheit im häuslichen Wohnbereich, während des Arbeitswegs, am Arbeitsplatz und im Umgang mit Postsendungen und Daten im Internet.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf möchte der Freistaat Sachsen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Demokratie leisten und die Arbeit der politisch Engagierten in Deutschland sicherer machen.

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