Schulen in der Pandemie: Fristen zur Beschaffung mobiler Luftreiniger verlängert

3. Februar 2022 | Bildung und Wissenschaft, Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

 

Schon im Juli 2021 hatte die Bundesregierung beschlossen, alle Bundesländer bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen zu unterstützen. Hierzu zählte insbesondere die Beschaffung und der Einsatz von sogenannten mobilen Luftreinigern.

Mit einer Verwaltungsvereinbarung stellte der Bund den Ländern dann Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon knapp 5,4 Millionen Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden.

Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt hat die Schulträger nun darüber informiert, dass die Frist für die Beantragung von Fördermitteln aus der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen „Mobile Luftreiniger 2021“ verlängert wurde. Auch die Fristen für die Mittelbindung und die Auszahlung der Bundesmittel können um drei Monate verlängert werden. Der schriftliche Antrag muss demnach bis spätestens am 11. März 2022 (vorher 8. Dezember 2021) im Original und vollständig vorliegen. Der Auszahlungsantrag (Eingang per Post im Original) und die bezahlten Rechnungen sowie die dazugehörigen Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) müssen in Kopie bis spätestens zum 1. Juni 2022 (vorher 28. Februar 2022) im Ministerium eingegangen sein.

Obwohl sowohl allgemeinbildende Schulen wie auch Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft einen Antrag auf diese Unterstützung stellen können, ist in der Verwaltungsvereinbarung festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für besonders schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt.

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