Im Art. 20 (1) heißt es:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Die Bundeskanzlerin fordert jetzt mehr Rechte für die Bundesregierung bei der Pandemiebekämpfung und will evtl. das Infektionschutzgesetz erneut in dieser Richtung ändern, wogegen einige Regierungsschefs der Bundesländer die Bundeskanzelerin darauf hingewiesen haben, dass die Bundesrepublik auch in der Pandemie ein Bundesstaat ist und eine weitere Machtübertragung an die Bundesregierung ablehnen.
Es erscheint logisch, dasss die Pandmiebekämpfung von einer Zentralregierung wirkungsvoller erfolgen kann, als wenn jedes Bundesland eigene Maßnahmen ergreift.