Gelockerte Insolvenzantragspflicht gefährdet andere Betriebe

21. Dezember 2020 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Die Fortschreibung der Lockerung der Insolvenzantragspflicht wird vom Handwerk kritisch gesehen. „Wir verstehen, dass die Politik eine steigende Zahl von Insolvenzen abwenden will, die möglicherweise aus den Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus herrühren. Hilfe für Betriebe, die unverschuldet in Not geraten sind, müssen sein“, sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.

Es dürfe aber nicht aus den Augen verloren werden, dass die Insolvenzantragspflicht andere Betriebe schützt. Wenn immer mehr Betriebe am Markt verbleiben, die faktisch insolvent sind, gehe das zu Last anderer Betriebe. „Uns drohen Dominoeffekte, die eigentlich stabile Unternehmen gefährden können“, so Neumann. Das Handwerk fordert deshalb den Bund auf, so schnell wie möglich die Sonderregeln wieder zurückzufahren.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben