Kleine Betriebe benachteiligt – Handwerkskammer kritisiert Vergabegesetz

19. Oktober 2020 | Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Das Handwerk sieht den sachsen-anhaltischen Sonderweg beim Mindestlohn für öffentliche Aufträge kritisch, da viele kleine Betriebe von öffentlichen Aufträgen nahezu ausgeschlossen würden.

„Schon heute vermeiden nicht wenige Handwerker öffentliche Aufträge. Aber nicht wegen der Lohnkosten, sondern aufgrund der Bürokratie, die mit der Abgabe solcher Angebote zusammenhängen.“, stellte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann, diesbezüglich fest.

Und das, obwohl Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann noch im April erklärt hatte, einfachere Vergaben seien ein wichtiger Baustein, um unserer Wirtschaft in und nach der Corona-Pandemie zu helfen und die Konjunktur anzukurbeln und deshalb Verfahrenserleichterungen beschlossen hatte.

Neumann erklärte hierzu jedoch: „Bei tarifgebundenen Handwerksbetrieben liegt das Entgelt in der Regel sogar über dem vom Landeswirtschaftsminister gefordertem Lohnsatz. Aber gerade sehr kleine Betriebe ohne Tarifbindung, welche solche Lohnkosten nicht erwirtschaften können, werden dann bei öffentlichen Aufträgen beeinträchtigt. Dies ist übrigens noch ein Nachweis mehr, den Unternehmen erbringen müssen. Vor lauter Zusatzpapieren kommen die Unternehmer dann kaum noch zum Schreiben der eigentlichen Angebote.“

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