Wegen verschärfter Bußgelder: Handwerker fürchten um ihre Existenz
5. Mai 2020 | Umwelt + Verkehr | 8 Kommentare![](https://hallespektrum.de/wp-content/uploads/2020/05/auto-auf-radweg.jpg)
Auto auf Radweg
Die mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 28.04.2020 in Kraft getretenen Änderungen einiger Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) können für kleine Handwerksbetriebe existenzbedrohend sein. Darauf verweist Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.
Durch den geänderten Bußgeldkatalog werden beispielsweise Halt- und Parkverstöße auf Fahrrad- und Fußwegen höher sanktioniert. „Das ist, ebenso wie das schnelle Verfügen von Fahrverboten, aus Sicht der Handwerksunternehmen unverhältnismäßig. Für das Tagesgeschäft, insbesondere wenn es um kurzfristige Noteinsätze wie einen Rohrbruch geht, kann kein Betrieb erst bei den Behörden eine Sondergenehmigung beantragen“, kritisiert Dirk Neumann.
Die nun schnell verhängten Fahrverbote und insbesondere das pauschale Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen könnten dazu führen, dass Handwerker im Einsatz schnell mit Punkten und einem Verlust des Führerscheins bedroht werden. Das bedeute möglicherweise die Gefährdung der beruflichen Existenz, so Neumann weiter. „Die Betriebe brauchen die Sicherheit, dass sie auch im Notfall Kunden gut erreichen. Vielleicht sollte es einen Lösungsansatz wie einen Parkausweis für Handwerker geben“; schlägt der auptgeschäftsführer der Handwerkskammer vor.
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Hat schon mal irgendwer nen Radweg, gar nen breiten Radweg in Halles Gründerzeitvierteln gesehen. Ich meine IN, nicht die das Viertel begrenzenden Hauptstraßen.
Und da kann auch auf Fußwegen kaum noch ein Handwerker falschparken, denn die stehen schon voller Pkw.
@Winkus, aber die Stadt kann für genug Parkraum sorgen oder zumindest damit aufhören den noch vorhandenen zu opfern nur um das Grüne Gewissen zu beruhigen. Hach wieder 100 Parkplätze entfernt dafür nen Radweg verbreitert, dumm nur das Handwerker nicht mit dem Rad kommen oder nur sehr sehr selten.
Das hört sich so an, als könnten Handwerker nur überleben, wenn sie die StVO übertreten, sprich Parken auf dem Fahrradweg, Gehsteig etc.. Das ist ein Bundesgesetz und durch alle zu beachten. Die Stadt kann für diese Wege keinen Parkausweis speziell für Handwerker erlassen, um die Straßenverkehrsordnung auszuhebeln.
Es wird sich schon eine Lösung finden, die die handwerker da nicht überfordert. Im Zweifel mal eben den Kunden vertrösten und auf die beantragte Sondernutzungserlaubnis verweisen. Bis dahin braucht man ja dann keinen Strom, Gas oder Wasser. Spart auch Kosten. Aber die für die Sondernutzung kommen dann schon noch auf die Rechnung. Ordnung muß ja sein im Land… Dann hat man zwar kein Strom, Wasser, Abwasser etc. aber eine saftige Rechnung. Das ist doch auch mal schon was…
Bei einem Rohrbruch helfen auch Handwerker nicht immer weiter:
https://www.youtube.com/watch?v=GRIn8Yu7rU0
Bei einem Rohrbruch: erst den Haupthahn abdrehen. Dann hat der Handwerker auch Zeit, einen Parkplatz zu finden.
Regelverstöße als Geschäftsgrundlage….
Vorschlag: Jeder Straßenabschnitt erhält einen Kurzparkplatz für Pflegedienst, Essen auf Rädern, DHL und Klempner beim Wasserrohrbruch.
Die Handwerksverbände können das zusammen mit den Pflegediensten ja durchsetzen. Wenn es gut formuliert ist, frag ich auch mal beim ADFC an, ob er mit unterstützt.