Startseite › Foren › Halle (Saale) › Anfrage zu den Retentionsflächen am Holzplatz
- Dieses Thema hat 41 Antworten und 8 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 Jahren, 8 Monaten von Kenno.
-
AutorBeiträge
-
9. August 2019 um 12:16 Uhr #3521809. August 2019 um 12:20 Uhr #352182
Wenn alles schon in Sack und Tüten ist, Kenno, was willste da jetzt noch erreichen oder bezwecken?
9. August 2019 um 12:34 Uhr #352183Es fehlen immer noch die Aussagen, wo Ausgleichsretentionsflächen vorgesehen sind oder noch vorgesehen werden müssen.
9. August 2019 um 12:46 Uhr #352184Wenn es eine mündliche Anfrage ist, gibt es auch eine mündliche Antwort.
9. August 2019 um 13:08 Uhr #352188Da hastes widder.
9. August 2019 um 13:19 Uhr #352190M.W. „gilt“ immer noch das alte HQ 100, von dem Neuen wurde bislang nur geredet.
9. August 2019 um 14:07 Uhr #352191Näheres regelt das Gesetz, und bei einer Neufestsetzung des HQ 100 kann man sich nur die Finger verbrennen. Die CDU protestiert gegen eine Enteignung der Wassergrundstücksbesitzer und ähnlicher Quatsch, hatten wir schon mal!
9. August 2019 um 15:16 Uhr #352193Dein Freund Bodo Ramelow schützt aber auch ganz vehement die Besitzer von Wassergrundstücken: gegen Niedrigwasser.
9. August 2019 um 16:08 Uhr #352199Wenn es eine mündliche Anfrage ist, gibt es auch eine mündliche Antwort.
äh.
..und warum wird dann die mündliche Antwort verschwiegen? Ist da was faul?9. August 2019 um 16:42 Uhr #352201Was verschwiegen?
Die wird es damals wohl gegeben haben, da hättest du halt dabei sein müssen, um es zu hören. Im Planungsausschuss läuft meines Wissens kein Mitschnitt.9. August 2019 um 17:31 Uhr #352202Mir ist bekannt, dass die Antwort auf Juni 2019 verschoben wurde, aber daraus wurde wohl nichts und Eric Eigendorf selbst schweigt auf Anfrage. Wurde ihm etwa ein Maulkorb verpaßt?
9. August 2019 um 18:06 Uhr #352203Die zahlreichen Swimmigpools, die bisher auf Privatgrundstücken gebaut wurden, müssten doch, soweit sie nicht gefüllt sind, das Retentionsvolumen ergeben.
9. August 2019 um 18:35 Uhr #352205Wer bitte soll ihm einen Maulkorb verpassen? Was sollen solche Aussagen?
Farbenfreund, bitte beschäftige dich wenigstens etwas mit der Sache, bevor du etwas völlig sinnfreies von dir gibst.
9. August 2019 um 18:50 Uhr #352206Warum antwortet Eric Eigendorf denn nicht? Ich lasse jedenfalls nicht locker.
9. August 2019 um 19:49 Uhr #352208Farbenfreund, bitte beschäftige dich wenigstens etwas mit der Sache, bevor du etwas völlig sinnfreies von dir gibst.
Ich habe mich bestimmt mehr beschäftigt als du.
Aber wenn du meinst: Wie große wäre denn das Retentionsvolumen im Fall eines HQ100?
Du hast dich ja damit beschäftigt und kannst sicher Auskunft geben.9. August 2019 um 23:30 Uhr #352215„Ich habe mich bestimmt mehr beschäftigt als du.
Aber wenn du meinst: Wie große wäre denn das Retentionsvolumen im Fall eines HQ100?“Deine Frage wiederlegt wie die davor deine Aussage.
Es gibt keine statische Größe eines Retentionsvolumens, da Wasser immer dynamisch ist, selbst in einem See. Ansonsten wäre die Antwort 100%.Zu der Frage davor.
Da ein Ausgleich von Retentionsraum nur innerhalb des vom Wasser überfluteten Bereich relevant werden kann, kommen nur die beiden Pools an der Talstraße vielleicht in Frage. Selbst das Saline-Freibad-Becken liegt oberhalb des HQ 100. Die „zahlreichen Swimmingpools“, die es in Halle noch geben mag, liegen alle höher, selbst als das Hochwasser 2013. Das Volumen von auch „zahlreichen“ Swimmingpools im Vergleich zum Überschwemmungsgebiet der Saale überschätzt du dazu wohl auch etwas.10. August 2019 um 05:05 Uhr #352218Mein Frage war eigentlich,wie groß der „Retentionsraum“ ist, der durch die Baumaßnamen „vernichtet“ wurde. Aber wenn es konkret werden soll…
Dann könnten wir doch mal nachrechnen, in wieviel Sekunden der vollläuft.10. August 2019 um 11:25 Uhr #352227Braucht Ihr Hilfe, um das verlorene und durch Ausgrabungen zu ersetzende Retentionsvolumen zu ermitteln? Hier eine kleine Hilfestellung.
Warum so weit in die Talstraße und in Swimmingpools abweichen, wenn die Lösung so nah liegt
https://up.picr.de/36473663zr.pdf
PS.:..und bei dem geplanten Neubau des DLRG-Objektes am wohl tiefsten Gelände am Holzplatz stellen sich die bekannten Fragen erneut.10. August 2019 um 14:12 Uhr #352229Auch wenn du am „Wohl tiefsten Gelände am Holzplatz“ tapfer festhältst, ist dem noch immer nicht so.
Aber irgendwie bin ich begeistert davon, dass sonst immer die ingenieurtechnische Lösung ohne Abwägung anderer Belange die einzig zählende ist, aber du den Hochwasserschutz hochhältst.
- Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 8 Monaten von HansimGlück.
10. August 2019 um 14:30 Uhr #352232HansimGlück,
du bringst hier nichts sagende Beweise,die nichts über die Topographie am Holzplatz aussagen. Überzeuge dich erst mal Vorort.
PS.: Ich habe in Verlängerung der Genzmer Brücke jahrelang gearbeitet und kenne das Gelände besser.
Hier mein echter Fotobeweis.
10. August 2019 um 14:59 Uhr #352233Frau Dr. Ziegenbein beantwortete die Anfragen:
zu 1) Ein Teilbereich lag im südwestlichen Teil des Geltungsbereiches, im HQ-100. Dort erfolgte eine Geländemodellierung. In Richtung der Elisabethsaale sorgte man für mehr Retentionsraum und an den Gebäuden für mehr Volumen. In der Gesamtbilanz liegt ein ausgeglichenes Retentionsvolumen vor.
zu 2) Die Hafenstraße wurde in einem Teilbereich des Sophienhafens höher gelegt, welcher unterhalb des HQ-100 liegt. Der dafür erforderliche Ausgleich wurde in der Kleingartenanlage Saaletal Lettin erbracht. Die Ausgleichsmaßnahme wird dieses Jahr abgeschlossen.
zu 3) Der Bereich des Holzplatzes liegt weitestgehend oberhalb der festgelegten HQ-100Linie. Dort erfolgte im Bereich der Schule und der Turnhalle eine Geländemodellierung. Im Rahmen eines EFRE-Förderprojektes soll ein Rückbau von Abbruchmaterial im Bereich der westlich verlaufenden Elisabethsaale die Abflussverhältnisse im Hochwasserfall deutlich verbessern.
zu 4) Ein Bebauungsplan stellt eine Ortssatzung dar, die sich nach den geltenden Rechtsvorschriften richten muss. Es gibt Ausnahmen im Wasserhaushaltsgesetz, dass man in Überschwemmungsgebieten, wenn kein neues Retentionshindernis geschaffen wird und das Retentionsvolumen gleich bleibt auch noch baulich agieren kann.
Hab ich mal aus dem Protokoll dieser Sitzung auf http://www.halle.de rauskopiert.
Und @Kenno (auch wenn es bekanntermaßen sinnlos ist), Hansim Glück hat den Beweis gebracht, den einzigen, den entscheidenden. Es gilt einzig und allein auch heute noch die „alte“ HQ100-Verordnung. Da ist welche Topografie auch immer, mit Verlaub, scheißegal.
10. August 2019 um 16:15 Uhr #352235Was soll das Bild jetzt genau beweisen?
Die Karte aus dem GIS hat jetzt nicht der Praktikant gemalt, der dazu „falsche“ Fotos verwendet hat.10. August 2019 um 16:38 Uhr #352236Danke Rati,warum nicht gleich.Das ist doch mal eine Aussage, die so aus den bisherigen Dokumentationen zur Holzplatzbebauung nicht hervorging und jetzt auch von dem EFRE-Projekt zur Freilegung des alten Saalearmes an der Elisabethsaale gesprochen wird.
10. August 2019 um 16:48 Uhr #352237HansimGlück.
Das Foto zeigt genau die tiefste Stelle am Holzplatz, auf der links das DLRG-gebäude errichtet werden soll und das HQ-100(alt) lag hier 2013 höher.Laut Projekt lag im Juni 2013 der Bemessungswasserstand auf dem Holzplatz (Höhe Gasometer) bei 78,90 m NHN.10. August 2019 um 18:18 Uhr #352238Stöhn!
Das grafisch dargestellte HQ 100 zeigt etwas anderes.
Tiefer wird es genau im Rücken deines Fotos.
Hier kannst du dieses mit dem DLRG Standort vergleichen. Auch oberhalb des HQ 100:
https://**************/bildung-erholung-kultur-halles-plaene-fuer-den-holzplatz -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.