Startseite Foren Halle (Saale) Anfrage zu den Retentionsflächen am Holzplatz

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  • #352180


    Wo bleiben die Antworten der Stadt?

    #352182

    Wenn alles schon in Sack und Tüten ist, Kenno, was willste da jetzt noch erreichen oder bezwecken?

    #352183

    Es fehlen immer noch die Aussagen, wo Ausgleichsretentionsflächen vorgesehen sind oder noch vorgesehen werden müssen.

    #352184

    Wenn es eine mündliche Anfrage ist, gibt es auch eine mündliche Antwort.

    #352188

    Da hastes widder.

    #352190

    M.W. „gilt“ immer noch das alte HQ 100, von dem Neuen wurde bislang nur geredet.

    #352191

    Näheres regelt das Gesetz, und bei einer Neufestsetzung des HQ 100 kann man sich nur die Finger verbrennen. Die CDU protestiert gegen eine Enteignung der Wassergrundstücksbesitzer und ähnlicher Quatsch, hatten wir schon mal!

    #352193

    Dein Freund Bodo Ramelow schützt aber auch ganz vehement die Besitzer von Wassergrundstücken: gegen Niedrigwasser.

    #352199

    Wenn es eine mündliche Anfrage ist, gibt es auch eine mündliche Antwort.

    äh.
    ..und warum wird dann die mündliche Antwort verschwiegen? Ist da was faul?

    #352201

    Was verschwiegen?
    Die wird es damals wohl gegeben haben, da hättest du halt dabei sein müssen, um es zu hören. Im Planungsausschuss läuft meines Wissens kein Mitschnitt.

    #352202

    Mir ist bekannt, dass die Antwort auf Juni 2019 verschoben wurde, aber daraus wurde wohl nichts und Eric Eigendorf selbst schweigt auf Anfrage. Wurde ihm etwa ein Maulkorb verpaßt?

    #352203

    Die zahlreichen Swimmigpools, die bisher auf Privatgrundstücken gebaut wurden, müssten doch, soweit sie nicht gefüllt sind, das Retentionsvolumen ergeben.

    #352205

    Wer bitte soll ihm einen Maulkorb verpassen? Was sollen solche Aussagen?

    Farbenfreund, bitte beschäftige dich wenigstens etwas mit der Sache, bevor du etwas völlig sinnfreies von dir gibst.

    #352206

    Warum antwortet Eric Eigendorf denn nicht? Ich lasse jedenfalls nicht locker.

    #352208

    Farbenfreund, bitte beschäftige dich wenigstens etwas mit der Sache, bevor du etwas völlig sinnfreies von dir gibst.

    Ich habe mich bestimmt mehr beschäftigt als du.
    Aber wenn du meinst: Wie große wäre denn das Retentionsvolumen im Fall eines HQ100?
    Du hast dich ja damit beschäftigt und kannst sicher Auskunft geben.

    #352215

    „Ich habe mich bestimmt mehr beschäftigt als du.
    Aber wenn du meinst: Wie große wäre denn das Retentionsvolumen im Fall eines HQ100?“

    Deine Frage wiederlegt wie die davor deine Aussage.
    Es gibt keine statische Größe eines Retentionsvolumens, da Wasser immer dynamisch ist, selbst in einem See. Ansonsten wäre die Antwort 100%.

    Zu der Frage davor.
    Da ein Ausgleich von Retentionsraum nur innerhalb des vom Wasser überfluteten Bereich relevant werden kann, kommen nur die beiden Pools an der Talstraße vielleicht in Frage. Selbst das Saline-Freibad-Becken liegt oberhalb des HQ 100. Die „zahlreichen Swimmingpools“, die es in Halle noch geben mag, liegen alle höher, selbst als das Hochwasser 2013. Das Volumen von auch „zahlreichen“ Swimmingpools im Vergleich zum Überschwemmungsgebiet der Saale überschätzt du dazu wohl auch etwas.

    #352218

    Mein Frage war eigentlich,wie groß der „Retentionsraum“ ist, der durch die Baumaßnamen „vernichtet“ wurde. Aber wenn es konkret werden soll…
    Dann könnten wir doch mal nachrechnen, in wieviel Sekunden der vollläuft.

    #352227

    Braucht Ihr Hilfe, um das verlorene und durch Ausgrabungen zu ersetzende Retentionsvolumen zu ermitteln? Hier eine kleine Hilfestellung.
    Warum so weit in die Talstraße und in Swimmingpools abweichen, wenn die Lösung so nah liegt
    https://up.picr.de/36473663zr.pdf
    PS.:..und bei dem geplanten Neubau des DLRG-Objektes am wohl tiefsten Gelände am Holzplatz stellen sich die bekannten Fragen erneut.

    #352229

    Auch wenn du am „Wohl tiefsten Gelände am Holzplatz“ tapfer festhältst, ist dem noch immer nicht so.

    http://umweltatlas.halle.de/mapserver5/mapserv.exe?zoomsize=2&imgxy=400+300&imgext=4487246.173623+5696972.826377+4506240.535894+5713249.826378&map=E:/WWW_ROOT/ITC/GISPlusWebs/Umweltatlas.halle.de/MAPSERVER/ua.map&savequery=true&program=/mapserver5/mapserv.exe&zoomdir=0&mode=browse&layer&layer=stadtplan_grau&layer=ua010202&img.x=400&img.y=300&KARTE_STATUS=pan

    Aber irgendwie bin ich begeistert davon, dass sonst immer die ingenieurtechnische Lösung ohne Abwägung anderer Belange die einzig zählende ist, aber du den Hochwasserschutz hochhältst.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 8 Monaten von HansimGlück.
    #352232

    HansimGlück,
    du bringst hier nichts sagende Beweise,die nichts über die Topographie am Holzplatz aussagen. Überzeuge dich erst mal Vorort.
    PS.: Ich habe in Verlängerung der Genzmer Brücke jahrelang gearbeitet und kenne das Gelände besser.
    Hier mein echter Fotobeweis.

    #352233

    Frau Dr. Ziegenbein beantwortete die Anfragen:

    zu 1) Ein Teilbereich lag im südwestlichen Teil des Geltungsbereiches, im HQ-100. Dort erfolgte eine Geländemodellierung. In Richtung der Elisabethsaale sorgte man für mehr Retentionsraum und an den Gebäuden für mehr Volumen. In der Gesamtbilanz liegt ein ausgeglichenes Retentionsvolumen vor.

    zu 2) Die Hafenstraße wurde in einem Teilbereich des Sophienhafens höher gelegt, welcher unterhalb des HQ-100 liegt. Der dafür erforderliche Ausgleich wurde in der Kleingartenanlage Saaletal Lettin erbracht. Die Ausgleichsmaßnahme wird dieses Jahr abgeschlossen.

    zu 3) Der Bereich des Holzplatzes liegt weitestgehend oberhalb der festgelegten HQ-100Linie. Dort erfolgte im Bereich der Schule und der Turnhalle eine Geländemodellierung. Im Rahmen eines EFRE-Förderprojektes soll ein Rückbau von Abbruchmaterial im Bereich der westlich verlaufenden Elisabethsaale die Abflussverhältnisse im Hochwasserfall deutlich verbessern.

    zu 4) Ein Bebauungsplan stellt eine Ortssatzung dar, die sich nach den geltenden Rechtsvorschriften richten muss. Es gibt Ausnahmen im Wasserhaushaltsgesetz, dass man in Überschwemmungsgebieten, wenn kein neues Retentionshindernis geschaffen wird und das Retentionsvolumen gleich bleibt auch noch baulich agieren kann.

    Hab ich mal aus dem Protokoll dieser Sitzung auf http://www.halle.de rauskopiert.

    Und @Kenno (auch wenn es bekanntermaßen sinnlos ist), Hansim Glück hat den Beweis gebracht, den einzigen, den entscheidenden. Es gilt einzig und allein auch heute noch die „alte“ HQ100-Verordnung. Da ist welche Topografie auch immer, mit Verlaub, scheißegal.

    #352235

    Was soll das Bild jetzt genau beweisen?
    Die Karte aus dem GIS hat jetzt nicht der Praktikant gemalt, der dazu „falsche“ Fotos verwendet hat.

    #352236

    Danke Rati,warum nicht gleich.Das ist doch mal eine Aussage, die so aus den bisherigen Dokumentationen zur Holzplatzbebauung nicht hervorging und jetzt auch von dem EFRE-Projekt zur Freilegung des alten Saalearmes an der Elisabethsaale gesprochen wird.

    #352237

    HansimGlück.
    Das Foto zeigt genau die tiefste Stelle am Holzplatz, auf der links das DLRG-gebäude errichtet werden soll und das HQ-100(alt) lag hier 2013 höher.Laut Projekt lag im Juni 2013 der Bemessungswasserstand auf dem Holzplatz (Höhe Gasometer) bei 78,90 m NHN.

    #352238

    Stöhn!
    Das grafisch dargestellte HQ 100 zeigt etwas anderes.
    Tiefer wird es genau im Rücken deines Fotos.
    Hier kannst du dieses mit dem DLRG Standort vergleichen. Auch oberhalb des HQ 100:
    https://**************/bildung-erholung-kultur-halles-plaene-fuer-den-holzplatz

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