Startseite › Foren › Halle (Saale) › Grundsteinlegung für neues Pflegeheim in der Hafenstraße
- Dieses Thema hat 26 Antworten sowie 7 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 4 Jahren, 12 Monaten von Kenno aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
12. Juli 2019 um 20:54 Uhr #349518
Am 09.Juli 2019 war feierliche Grundsteinlegung für ein neues Pflegeheim in der Hafenstraße , wie auf dem Foto links vor dem Objekt „Monitor“zu sehen, wo die Firma F.K.Horn für rund 9 Mio € insgesamt 91 Einzelzimmer entstehen lassen will.
Die Grünen lehnen das Projekt ab, da sie befürchten, das giftige Altlasten aus dem ehemaligen Gaswerk aus der Hafenstraße 7 bei dem Durchbohren des Untergrundes mittels Verdrängungspfählen in das Grundwasser eintreten können.
Unverständlich ist weiterhin, dass auch hier wieder auf einem Hochwasserüberschwemmungsgelände gebaut wird und man erneut hier durch eine Erdmassenaufschüttung von 71 cm über HQ-100 glaubt, vor künftigen Hochwässern sicher zu sein. Dies ist aber genau wie bei analogen Bebauungen am Holzplatz ein Irrtum, da man das Gebäude auf einer vom Hochwasser umströmten Insel errichten will, Evakuierungsmaßnahmen umumgänglich werden und der Saale unausgeglichener Retentionsraum entzogen wird.
Erinnert sich denn Niemand an das Hochwasser vom 05.06.2013, wie auf dem Foto zu sehen
12. Juli 2019 um 21:28 Uhr #349521@Kenno, das ist mir auch unverständlich, da Aufschüttungen im Hochwassergebieten unzulässig sind.
12. Juli 2019 um 21:48 Uhr #349524Da gab es mal eine leider nur mündliche Anfrage im Planungsausschuss, wie das funktioniert.
13. Juli 2019 um 02:41 Uhr #349544Der Pflegeedienst kann auch mit Schlauxhboot kommen.
13. Juli 2019 um 12:44 Uhr #349566Da gab es mal eine leider nur mündliche Anfrage im Planungsausschuss, wie das funktioniert.
.
.aber leider hüllt sich der Fragesteller, Eric Eigendorf SPD, mit den Antworten der Verwaltung immer noch ins Schweigen.13. Juli 2019 um 13:22 Uhr #349567@kenno, das ist mir auch unverständlich, da Aufschüttungen im Hochwassergebieten unzulässig sind.
Gemäß WHG §78 ist eine Bebauung ausnahnsweise zulässig, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
13. Juli 2019 um 15:29 Uhr #349584Retentionsraum war die Hafenstraße mit ihrer Bebauung doch noch nie
13. Juli 2019 um 16:19 Uhr #349589Der Pflegeedienst kann auch mit Schlauxhboot kommen.
Oder mit dem LKW, ist bekanntlich bei einem anderen im Überschwemmungsgebiet lirgenden Pflegeheinm schon erprobt!
13. Juli 2019 um 16:32 Uhr #349592Schulze, es ist dem Gesetzgeber dann doch mal aufgefallen, dass es aber nicht noch weniger werden soll.
13. Juli 2019 um 16:56 Uhr #349597Retentionsraum war die Hafenstraße mit ihrer Bebauung doch noch nie
Sie ist es aber bzw. wird es mit der neuen HQ-100 Bemessungsgrenze durch die unzulässigen Erdaufschüttungen werden.
18. Juli 2019 um 17:49 Uhr #350086Kenno, wenn Du dir den Flächennutzungsplan des Gebietes ansiehst, wirst Du staunen: die flach gezackte Linie um das Gelände sind alles (geträumte) Hochwasserschutzanlagen:
18. Juli 2019 um 19:09 Uhr #350094Eine Legende kannst du aber lesen, oder?
Da du, wie bekannt ist, selber in so einer Situation wohnst, musst du nicht so einen Stuss von dir geben.18. Juli 2019 um 19:15 Uhr #350095Kenno, ist das neue HQ-100 mittlerweile rechtskräftig? Nein, immer noch nicht.
Man kann vielleicht sagen, dass das Land es geradezu herausfordert, vorher noch vollendete Tatsachen zu schaffen, aber unzulässig wird etwas, was rechtmäßig geschehen ist nicht durch eine neue Verordnung.18. Juli 2019 um 21:09 Uhr #350097@ HansimGlück,Deine Frage zur Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des neuen HQ 100 kann ich nicht beantworten, aber wenn mir Herr Johannemann erklärte ,dass die Fa.Horn für die Errichtung des „Monitor“ die Auflage erhalten hatte für die Erdaufschüttung über HQ 100 einen volumengleichen Ausgleich an der Elisabethsaale zu schaffen, warum macht die untere Wasserbehörde dies nicht bei den Bebaungen am Holzplatz und hier an dem Pflegeheim oder habe ich da was verpasst?
18. Juli 2019 um 21:36 Uhr #350098Das wird sie wohl auch beim Pflegeheim gemacht haben.
Beim Holzplatz zum 1000. Mal brauchte es das nicht, weil alles oberhalb des HQ 100 liegt.19. Juli 2019 um 08:23 Uhr #350113DiE „Welt“ verblödet immer mehr…
21. Juli 2019 um 13:17 Uhr #350359@HanslmGlück,
ist das jetzt die amtliche Antwort der unteren Wasserbehörde oder deine Annahme. Du bist für mich nicht maßgebend, da das Projekt ein anderer Aussage trifft21. Juli 2019 um 17:43 Uhr #350390Welches Projekt trifft eine Aussage?
Woher soll ich eine amtliche Antwort der Wasserbehörde nehmen?
Die hätten wohl aber sicher auch gerne mal ein neues HQ100, als seit Jahren in dieser Zwischensituation zu leben.21. Juli 2019 um 18:32 Uhr #350393Es betrifft die Projekte Ausweichschule und Planetarium. Die haben die neuen HQ 100-Werte berücksichtigt.
21. Juli 2019 um 21:30 Uhr #350408Das mag sinnvoll erscheinen, doch brauchte es dafür keine Ausnahmegenehmigung.
21. Juli 2019 um 23:40 Uhr #350419Das mag sinnvoll erscheinen, doch brauchte es dafür keine Ausnahmegenehmigung.
Warum macht man etwas nicht, wenn es sinnvoll erscheint?
22. Juli 2019 um 08:29 Uhr #350445Wurde doch gemacht.
22. Juli 2019 um 12:36 Uhr #350470Die Bebauung ist zwar zulässig, aber mit Retentionsvolumenausgleich, der bisher vergessen wurde.Desweiteren scheint eine wasserhydraulische Projektprüfung vergessen worden zu sein, denn es fehlt der Nachweis, welche Wasserspiegellageveränderungen es durch die übermäßige Erdaufschüttung bei den Ober-und Unterliegern entstehen wird.
Ferner wurden Höhenzuschläge von über 0,5 m gemacht, die aber nur als Freibord bei Deichbauten anzusetzen sind.22. Juli 2019 um 14:26 Uhr #350475Wie mehrfach gesagt, es brauchte keinen Retentionsvolumenausgleich, da das Gelände bereits über dem geltenden HQ100 liegt.
22. Juli 2019 um 16:32 Uhr #350481Das liegt es eben nicht.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.