Startseite Foren Halle (Saale) Grundsteinlegung für neues Pflegeheim in der Hafenstraße

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  • #349518

    Am 09.Juli 2019 war feierliche Grundsteinlegung für ein neues Pflegeheim in der Hafenstraße , wie auf dem Foto links vor dem Objekt „Monitor“zu sehen, wo die Firma F.K.Horn für rund 9 Mio € insgesamt 91 Einzelzimmer entstehen lassen will.

    Die Grünen lehnen das Projekt ab, da sie befürchten, das giftige Altlasten aus dem ehemaligen Gaswerk aus der Hafenstraße 7 bei dem Durchbohren des Untergrundes mittels Verdrängungspfählen in das Grundwasser eintreten können.

    Unverständlich ist weiterhin, dass auch hier wieder auf einem Hochwasserüberschwemmungsgelände gebaut wird und man erneut hier durch eine Erdmassenaufschüttung von 71 cm über HQ-100 glaubt, vor künftigen Hochwässern sicher zu sein. Dies ist aber genau wie bei analogen Bebauungen am Holzplatz ein Irrtum, da man das Gebäude auf einer vom Hochwasser umströmten Insel errichten will, Evakuierungsmaßnahmen umumgänglich werden und der Saale unausgeglichener Retentionsraum entzogen wird.

    Erinnert sich denn Niemand an das Hochwasser vom 05.06.2013, wie auf dem Foto zu sehen

    #349521

    @Kenno, das ist mir auch unverständlich, da Aufschüttungen im Hochwassergebieten unzulässig sind.

    #349524

    Da gab es mal eine leider nur mündliche Anfrage im Planungsausschuss, wie das funktioniert.

    #349544

    Der Pflegeedienst kann auch mit Schlauxhboot kommen.

    #349566

    Da gab es mal eine leider nur mündliche Anfrage im Planungsausschuss, wie das funktioniert.

    .
    .aber leider hüllt sich der Fragesteller, Eric Eigendorf SPD, mit den Antworten der Verwaltung immer noch ins Schweigen.

    #349567

    @kenno, das ist mir auch unverständlich, da Aufschüttungen im Hochwassergebieten unzulässig sind.

    Gemäß WHG §78 ist eine Bebauung ausnahnsweise zulässig, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,

    #349584

    Retentionsraum war die Hafenstraße mit ihrer Bebauung doch noch nie

    #349589

    Der Pflegeedienst kann auch mit Schlauxhboot kommen.

    Oder mit dem LKW, ist bekanntlich bei einem anderen im Überschwemmungsgebiet lirgenden Pflegeheinm schon erprobt!

    #349592

    Schulze, es ist dem Gesetzgeber dann doch mal aufgefallen, dass es aber nicht noch weniger werden soll.

    #349597

    Retentionsraum war die Hafenstraße mit ihrer Bebauung doch noch nie

    Sie ist es aber bzw. wird es mit der neuen HQ-100 Bemessungsgrenze durch die unzulässigen Erdaufschüttungen werden.

    #350086

    Kenno, wenn Du dir den Flächennutzungsplan des Gebietes ansiehst, wirst Du staunen: die flach gezackte Linie um das Gelände sind alles (geträumte) Hochwasserschutzanlagen:

    #350094

    Eine Legende kannst du aber lesen, oder?
    Da du, wie bekannt ist, selber in so einer Situation wohnst, musst du nicht so einen Stuss von dir geben.

    #350095

    Kenno, ist das neue HQ-100 mittlerweile rechtskräftig? Nein, immer noch nicht.
    Man kann vielleicht sagen, dass das Land es geradezu herausfordert, vorher noch vollendete Tatsachen zu schaffen, aber unzulässig wird etwas, was rechtmäßig geschehen ist nicht durch eine neue Verordnung.

    #350097

    @ HansimGlück,Deine Frage zur Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des neuen HQ 100 kann ich nicht beantworten, aber wenn mir Herr Johannemann erklärte ,dass die Fa.Horn für die Errichtung des „Monitor“ die Auflage erhalten hatte für die Erdaufschüttung über HQ 100 einen volumengleichen Ausgleich an der Elisabethsaale zu schaffen, warum macht die untere Wasserbehörde dies nicht bei den Bebaungen am Holzplatz und hier an dem Pflegeheim oder habe ich da was verpasst?

    #350098

    Das wird sie wohl auch beim Pflegeheim gemacht haben.
    Beim Holzplatz zum 1000. Mal brauchte es das nicht, weil alles oberhalb des HQ 100 liegt.

    #350113

    DiE „Welt“ verblödet immer mehr…

    #350359

    @HanslmGlück,
    ist das jetzt die amtliche Antwort der unteren Wasserbehörde oder deine Annahme. Du bist für mich nicht maßgebend, da das Projekt ein anderer Aussage trifft

    #350390

    Welches Projekt trifft eine Aussage?
    Woher soll ich eine amtliche Antwort der Wasserbehörde nehmen?
    Die hätten wohl aber sicher auch gerne mal ein neues HQ100, als seit Jahren in dieser Zwischensituation zu leben.

    #350393

    Es betrifft die Projekte Ausweichschule und Planetarium. Die haben die neuen HQ 100-Werte berücksichtigt.

    #350408

    Das mag sinnvoll erscheinen, doch brauchte es dafür keine Ausnahmegenehmigung.

    #350419

    Das mag sinnvoll erscheinen, doch brauchte es dafür keine Ausnahmegenehmigung.

    Warum macht man etwas nicht, wenn es sinnvoll erscheint?

    #350445

    Wurde doch gemacht.

    #350470

    Die Bebauung ist zwar zulässig, aber mit Retentionsvolumenausgleich, der bisher vergessen wurde.Desweiteren scheint eine wasserhydraulische Projektprüfung vergessen worden zu sein, denn es fehlt der Nachweis, welche Wasserspiegellageveränderungen es durch die übermäßige Erdaufschüttung bei den Ober-und Unterliegern entstehen wird.
    Ferner wurden Höhenzuschläge von über 0,5 m gemacht, die aber nur als Freibord bei Deichbauten anzusetzen sind.

    #350475

    Wie mehrfach gesagt, es brauchte keinen Retentionsvolumenausgleich, da das Gelände bereits über dem geltenden HQ100 liegt.

    #350481

    Das liegt es eben nicht.

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