Startseite Foren Halle (Saale) Judith Marquardt neue Beigeordnete

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  • #29908

    „HeiWu schrieb: Ich frage mich gerade, in welchem Land Brägel seinen Sprachschatz erworben hat: “kapitalistisches Schweinesystem alimentierte, Salon-Bolschewik” “

    Und vor allem: In welcher Epoche!

    #29912

    @HeiWu: Salonbolschewist http://de.wikipedia.org/wiki/Salonbolschewist

    Du als Alt-68iger lehnst doch das gegenwärtige System ab und träumst von 3.Weg zum Sozialismus

    #29916

    Zur Erinnerung: Das Thema hier ist „Judith Marquardt neue Beigeordnete“ …

    #29919

    Sie sollte am Donnerstag gleich zu Wiegand kommen „da können wir gleich alles besprechen“, muss Judith aber nicht noch auf ihrer alten Arbeitsstelle arbeiten?

    #29920

    Jetzt, da wir offenbar eine vernünftige Kulturdezernentin haben, wäre es doch überlegenswert, in der Stadtverwaltung weitere Umstrukturierungen vorzunehmen. Ich denke, dass man die untere Denkmalschutzbehörde vom Stadtplanungsamt zum Kulturdezernat verlegen sollte. Da ist sie sicherer aufgehoben, und könnte unabhängiger arbeiten.

    #29926

    Fragt sich nur wie lange…

    #30075

    Anonym

    Muss neu gewählt werden? Juditz Marquardt als Australierin darf möglicherweise den Beamtenposten gar nicht antreten:

    https://hallespektrum.de/nachrichten/politik/ungewissheit-kann-judith-marquardt-ihr-amt-ueberhaupt-antreten/30053/

    #30079

    Da haben wir sie wieder, die latente Ausländerfeindlichkeit. Würde gerne mal wissen, wer das Landesverwaltungsamt auf den Trichter gebracht hat.

    #30087

    Mir scheint, dass jedes Mittel Recht ist, dem OB, den man nicht wollte, zu schaden.

    #30089

    Wie die MZ schreibt ist die Problematik aufgrund ihrer Recherche erfolgt auf S. 7der heutigen Ausgabe.

    #30090

    Erste Pflicht der Verwaltung ist es, die Wählbarkeit der Kandidaten zu prüfen, es ist eine Riesenschlamperei, dass das nicht bzw. nicht gründlich erfolgt ist.
    Eine Absichtserklärung von Frau Marquardt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, reicht m.E. nicht aus, Absichten kann man immer äußern. Ich wundere mich sehr, dass mit dieser Absichtserklärung Entwarnung aus dem Rathaus kommt.
    Allerdings hätte man von Frau Marquardt mit internationaler Erfahrung auch erwarten können, dass sie von sich aus diese Frage klärt.

    #30093

    @wolli richtig. Die Wählbarkeit ist erste Voraussetzung. Zumindest hätte man im vorhinein anfragen können, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wovon ich stillschweigend ausging und gar nicht auf die Idee gekommen wären, dass sie die nicht haben könnte.

    #30095

    Anonym

    @winkus
    In der Gemeindeordnung steht hierzu:
    Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen, dann ist er zuzulassen. Über die Zulässigkeit seiner Bewerbung entscheidet der Gemeinderat. Das Nähere regelt die Hauptsatzung. (§59 Abs 2)
    😉

    #30096

    Marquart hätte m.E. nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen, damit ist deren Wahl ungültig und somit nichtig.
    Ob sie die dt. Staatsbürgerschaft anstrebt ist irrelevat, sie hätte die Staatsbürgerschaft schon bei ihrer Bewerbung haben müssen.
    Ich hoffe, dass ein unterlegener Bewerber klagt, falls M. dennoch Kulturdezernentin wird.

    #30097

    In den 90er Jahren hat Innenminister Püchel einem halleschen Boxer aus einem Land der ehem. Sowjetunion ruckzuck die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen, damit er für Deutschland boxen konnte.
    Beim Sport werden offensichtlich laufend Ausnahmen gemacht.
    Als der Boxer die Staatsbürgerschaft hatte, war er ebensoschnell verschwunden.

    #30098

    ja, das war aber BEVOR er für Deutschland antreten wollte und nicht nach dem er „schon im Ring stand“

    #30099

    Anonym

    Marquardt hat in Deutschland zwei mal studiert, insofern dürfte die Frage nach Anerkennung des Berufsabschlusses geklärt sein.

    http://217.69.240.78/fileadmin/texte/abt-geschaeftsfuehrung/Kanzlerin/CVMarquardt.pdf

    #30103

    Anonym

    Übrigens, in der Stellenausschreibung steht nicht, dass die Bewerber die Bedingungen des Beamtenrechtes erfüllen müssen. Also war nach Ausschreibung die Bewerbung von Frau Marquardt korrekt.

    Wenn also ein Fehler vorliegt, dann der Stadtverwaltung, die die Ausschreibung nicht korrekt formuliert hat. Wie gesagt, wenn es ein Fehler war. Da sollen sich die echten Experten streiten.

    #30105

    Ist eine Reaktion von Wiegand bekannt? Hat er wenigstens getobt und Konsequenzen angedroht?

    #30108

    @O.Müller hast Du die Stellenausschreibung irgendwo vorliegen? ich habe nichts gefunden

    #30110

    Warum soll er toben? Die Ausschreibungen für die Beigeordneten und die Prüfung der Bewerbungen laufen in der Verantwortung des OB-Bereichs. Er ist bekanntermaßen Verwaltungsrechtsexperte, dann müsste er ja mit sich selbst ins Gericht gehen. Das ist dann doch zuviel verlangt.M.E. ist Frau Marquardt wählbar, sie könnte nur mit ihrer gegenwärtigen Staatsangehörigkeit nicht als Beigeordnete in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden, sondern müsste bis dahin die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Dies dürfte aber bei ihr nicht das Problem sein (lebt seit mehr als 15 Jahren hier, spricht ein besseres Deutsch als viele Muttersprachler, wirtschaftlich selbständig – ein Musterbeispiel für Einbürgerungsfähigkeit).

    #30113

    Vielleicht sollte man die Frage nach der Verbamtungsfähigkeit und der Amtsfähigkeit trennen. Aber dazu ist die auf Krawall gebürstete MZ samt ihrer schwarzen Tipp-Geberschaft nicht in der Lage.

    #30115

    Sie wird aber die amerikanische Staatsbürgerschaft ungern abgeben wollen. die Einreise in die USA ist damit viel leichter.

    #30118

    Wenn ich mich richtig erinnere, wollte Wiegand die Verwaltung mit nur vier Beigeordneten führen, was ich angesichts der Haushaltslage sinnvoll fand und immer noch finde. Die Ausschreibung des fünften Beigeordneten erfolgte auf Stadtratsbeschluss und die Bewerbungen waren an Herrn Geier zu richten.
    Der Formfehler dürfte also in diesem Bereich zu verorten sein oder aber im Personalamt, dessen damalige Leiterin als Philosophin nicht die richtige Qualifikation für dieses Amt besaß.

    #30124

    Muß sie denn als Kulturelle überhaupt verbeamtet werden? angestellte wäre ja auch möglich, wie in sovielen Bereichen, denn z.B. Lehreer sind es im hiesigen Ländle ja auch nicht…

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