Rettet der Landtag die Theater-, Oper- und Orchester-GmbH Halle ?

25. Juni 2017 | Kultur | 2 Kommentare

Die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommenen Kürzungen der Landesförderung haben alle Theater und Orchester vor große Herausforderungen gestellt, die Kürzungen in Halle aber haben zu Einschnitten geführt, die die Theater, Oper und Orchester in Halle in ihrem derzeitigen Bestand gefährden. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, die Verantwortung des Landes für Theater, Oper und Orchester in Halle wahrzunehmen und schnellstmöglich noch in diesem Jahr in Verhandlungen mit der Stadt Halle und der Theater-, Oper- und Orchester-GmbH Halle (TOOH) über deren weitere Entwicklung einzutreten. Ziel der Verhandlungen soll es sein, eine Insolvenz der TOOH abzuwenden, Qualitätsverluste im Theater, Oper- und Orchesterangebot in Halle zu vermeiden und eine solide mittelfristige Finanzierung der TOOH sicherzustellen.

Die Fraktion Die Linke stellte also folgenden Antrag:

Theater, Oper und Orchester in Halle Zukunft geben!

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag bekennt sich zur Förderung von Theatern und Orchestern in Sachsen-Anhalt durch das Land. Die geförderten Theater und Orchester stellen einen Teil des kulturellen Reichtums des Landes dar und sind wertvolle Ankerpunkte der demokratischen Zivilgesellschaft. Theater, Oper und Orchester in Halle spielen dabei eine herausragende Rolle. Der Landtag räumt ein, dass die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommenen Kürzungen der Landesförderung alle Theater und Orchester vor große Herausforderungen gestellt hat, die Kürzungen in Halle aber zu Einschnitten führen, die Theater, Oper und Orchester in Halle in ihrem derzeitigen Bestand gefährden.
2. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, die Verantwortung des Landes für Theater, Oper und Orchester in Halle wahrzunehmen und schnellstmöglich noch in diesem Jahr in Verhandlungen mit der Stadt Halle und der Theater-, Oper- und Orchester-GmbH Halle (TOOH) über deren weitere Entwicklung einzutreten. Ziel der Verhandlungen soll es sein:
a) eine Insolvenz der TOOH abzuwenden,
b) Qualitätsverluste im Theater, Oper- und Orchesterangebot in Halle zu vermeiden und
c) eine solide mittelfristige Finanzierung der TOOH sicherzustellen.

Begründung

Neben der Fraktion DIE LINKE hatte sich in der vergangenen Wahlperiode auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vehement gegen die Kürzungen in der Landesförderung für Theater und Orchester ausgesprochen. Darüber hinaus sammelte eine Volksinitiative für die Forderung „Kulturland Sachsen-Anhalt retten!“ mehr als 30.000 Unterschriften. Jetzt wird in Halle sichtbar, dass die in der vergangenen Legislaturperiode trotz der Proteste vorgenommenen Einschnitte die Existenz der TOOH in ihrer bisherigen Form massiv gefährden. Die Fraktion DIE LINKE hat sich davon überzeugt, dass sowohl die TOOH unter neuer Leitung als auch die Stadt Halle große Anstrengungen unternehmen, Theater, Oper und Orchester in Halle zu konsolidieren. Dabei zeigt sich, dass für eine solide, mittelfristig auch finanziell tragbare Lösung das
Land mit an den Verhandlungstisch gehört. Auf Grund der außergewöhnlichen Situation plädiert die Fraktion DIE LINKE dafür, sofort mit den Verhandlungen zu beginnen und hier von der angekündigten Terminplanung, wonach die Theater- und Orchester-Verträge 2018 neu verhandelt werden sollen, abzuweichen.

Dieser Antrag wurde vom Landtag abgelehnt. Angenommen wurde folgender Alternativvorschlag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Alternativantrag zum Antrag nach § 37 GO.LT

Der Landtag wolle beschließen: Theater- und Orchesterlandschaft zukunftsfähig gestalten!

1. Der Landtag bekennt sich ausdrücklich zur Förderung von Theatern und Orchestern in Sachsen-Anhalt durch das Land. Die geförderten Theater und Orchester stellen einen elementaren Teil des kulturellen Reichtums des Landes dar und sind wertvolle Ankerpunkte unserer Gesellschaft. In diesem Sinne werden wir die Theater- und Orchesterlandschaft weiterhin zukunftsfähig gestalten.
2. Der Landtag sichert daher zu, auch über das Jahr 2018 hinaus den Theatern und Orchestern mit Hilfe von Zuwendungsverträgen für mindestens weitere fünf Jahre Planungs- und Finanzierungssicherheit zu bieten.
3. Der Landtag bittet die Landesregierung, Verhandlungen mit den Trägern von Theatern und Orchestern aufzunehmen.
4. Der Landtag bittet die Landesregierung, die Ergebnisse der Verhandlungen im Haushaltsentwurf  für 2019 abzubilden.

Begründung

Das Land Sachsen-Anhalt hat 2014 die Verträge mit allen Trägern der Theater und Orchester des Landes nach einer einjährigen Übergangsphase verhandelt und abgeschlossen. Für die Verhandlungen und den Vertragsabschluss galten verschiedene Parameter, u. a. die Schaffung von tragfähigen mittel- und langfristigen Theater- und
Orchesterstrukturen, das Erreichen der Zielvorgaben und die Beendigung der Haustarifverträge. Für den Abbau des strukturellen Defizits hat das Land Dynamisierungsmittel und einen Strukturanpassungsfonds bereitgestellt. Die Koalitionspartner sind sich einig darin, den Theatern und Orchestern über 2018 hinaus mit Hilfe von Zuwendungsverträgen für mindestens weitere fünf Jahre Planungs- und Finanzierungssicherheit zu bieten.
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