Bewerbung für die neue Wachpolizei ist noch bis 17.01.2017 möglich
5. Januar 2017 | Bildung und Wissenschaft | 10 KommentareUm die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt temporär zu verstärken und von einzelnen Tätigkeiten teilweise zu entlasten, hat der Landtag eigens ein Wachpolizeigesetz beschlossen, welches die Aufgaben und Befugnisse klar definiert. Die Einführung dieser weniger intensiv ausgebildeten Polizisten waren von der Opposition mehrfach kritisert worden (Hallespektrum berichtete) . Nun aber sind Nägeln mit Köpfen gemacht worden, die Stellen wurden gechaffen, und man sucht nun nach Bewerbern.
Auch für die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd sollen zum 01.März 2016 bis zu 20 Wachpolizisten/Innen eingestellt werden, die nach erfolgreicher Absolvierung einer zwölfwöchigen Qualifizierung im gesamten Territorium der Behörde dann vor allem zur Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeitsmessgeräten eingesetzt werden sollen. Dazu verfügt die Polizei über moderne Technik. Die Messgeräte sind in Fahrzeugen eingebaut oder werden neben der Fahrbahn aufgebaut. Zu den denkbaren Aufgaben gehören ebenso die Einhaltung des erforderlichen Abstands, die Befolgung der Signale von Lichtzeichenanlagen oder die Nutzung von Mobiltelefonen durch die Fahrzeugführer, wie auch die Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten.
Zunächst wird eine befristete Anstellung für zwei Jahre geboten. Anschließend kann auf Antrag eine Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst in der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittelerer Dienst) begonnen werden.
Die Chance zur Bewerbung besteht noch bis zum 17.01.2017. Bewerber müssen unter 32 Jahre alt sein und mindestens einen Realschulabschluss sowie einen Führerschein der Klasse B (PKW) haben.
Interessenten finden die entsprechende Stellenausschreibung unter der Rubrik ‚Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd‘ auf den Internetseiten des Landes:
http://www.sachsen-anhalt.de/bs/stellenausschreibungen-der-landesverwaltung/
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Bingo! Richtiges Stichwort @Porbitzer: Abwägung von Erfolgsaussichten durch die Versicherung. Sie findet in OWi-Verfahren nicht statt! Gerade das führt zu grottesken Auswüchsen, was das manchmal absurde Bestreiten und die damit verbundenen hohen Verfahrenskosten durch Einholung von Gutachten und Gegengutachten und Einlegung von allen möglichen und unmöglichen (auch über diese muss entschieden werden) Rechtsmiteln betrifft.
Dass man das Spielchen nicht anstelle vom täglichen Sport treiben darf, ist eine ziemlich triviale Bemerkung. Außerdem wird man nicht jedes Mal erwischt.
OK Lou. Pöbeln tun immer die Anderen, gell?
Auch bei einer Rechtsschutzversicherung hast du keine Narrenfreiheit. Bei fehlenden Erfolgsaussichten kann auch dein Antrag auf Rechtsschutz abgelehnt werden. Dreimal darfst du außerdem raten, was passiert, wenn du dich zum wiederholten Male im Straßenverkehr offensichtlich zu dämlich bewegt hast?!
Auch ein Versicherungsunternehmen versucht wirtschaftlich zu arbeiten…
„Teuere Verfahren? Wen kümmert es? Zahlt doch die Versicherung!“
Interessant, wie heißt denn die Versicherung, die das immer zahlt? Oder schwingt da diese Weltfremdheit mit, für die das Betreiberkollegium so begnadet ist?
Deine Disziplin ist Pöbeln. Das wissen wir schön. Hast du aber zur Abwechselung auch was zu sagen, @porbitzer?
Auf deine sachkundigen Ausführungen zum Thema Eingreifen der Kfz Rechtschutzversicherung im Vekehrsordnungswidrigkeitenbereich bin ich gespannt.
Wenn man nicht weiß, wie eine Rechtsschutzversicherung funktioniert, kommen solche albernen Kommentare, wie von Lou eben zustande!
Teuere Verfahren? Wen kümmert es? Zahlt doch die Versicherung!
Das führt zur Peters Haltung: Fahren, wie man gerade lustig ist und falls erwischt, dann alle Register ziehen. Messung anzweifeln, Fahrereigenschaft noch dazu und zum guten Schluss die berühmte außergewöhnliche Härte aus dem Ärmel ziehen. Man ist doch schlau!
Es ist nach wie vor sinnvoller, nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Man spart so auch das langwierige Rechtsmittelverfahren, dessen Ausgang ungewiss, aber oft (noch) teurer ist. 🙂
In Zukunft macht es bestimmt Sinn öfter gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, weil die Geräte nicht dem Protokoll entsprechend montiert/aufgebaut werden.
Das gab es schonmal und hieß „Gemeindeschwester“. Ich habe nicht gehört, dass das schlecht war.
Es wird nicht lange dauern, da wird man die Schnellbesohlung auch in ärztlichen Bereich einführen.
Wir sparen, koste es, was es wolle!