Bewerbung für die neue Wachpolizei ist noch bis 17.01.2017 möglich

5. Januar 2017 | Bildung und Wissenschaft | 10 Kommentare

Um die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt temporär zu verstärken und von einzelnen Tätigkeiten teilweise zu entlasten, hat der Landtag eigens ein Wachpolizeigesetz beschlossen, welches die Aufgaben und Befugnisse klar definiert. Die Einführung dieser weniger intensiv ausgebildeten Polizisten waren von der Opposition mehrfach kritisert worden (Hallespektrum berichtete) . Nun aber sind Nägeln mit Köpfen gemacht worden, die Stellen wurden gechaffen, und man sucht nun nach Bewerbern.

Auch für die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd sollen zum 01.März 2016 bis zu 20 Wachpolizisten/Innen eingestellt werden, die nach erfolgreicher Absolvierung einer zwölfwöchigen Qualifizierung im gesamten Territorium der Behörde dann vor allem zur Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeitsmessgeräten eingesetzt werden sollen. Dazu verfügt die Polizei über moderne Technik. Die Messgeräte sind in Fahrzeugen eingebaut oder werden neben der Fahrbahn aufgebaut. Zu den denkbaren Aufgaben gehören ebenso die Einhaltung des erforderlichen Abstands, die Befolgung der Signale von Lichtzeichenanlagen oder die Nutzung von Mobiltelefonen durch die Fahrzeugführer, wie auch die Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten.

Zunächst wird eine befristete Anstellung für zwei Jahre geboten. Anschließend kann auf Antrag eine Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst in der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittelerer Dienst) begonnen werden.

Die Chance zur Bewerbung besteht noch bis zum 17.01.2017. Bewerber müssen unter 32 Jahre alt sein und mindestens einen Realschulabschluss sowie einen Führerschein der Klasse B (PKW) haben.

Interessenten finden die entsprechende Stellenausschreibung unter der Rubrik ‚Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd‘ auf den Internetseiten des Landes:

http://www.sachsen-anhalt.de/bs/stellenausschreibungen-der-landesverwaltung/

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