Startseite Foren Halle (Saale) Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren durch banken und Sparkassen

Ansicht von 8 Beiträgen - 1 bis 8 (von insgesamt 8)
  • Autor
    Beiträge
  • #126938

    Anonym

    Hallo Gemeinde,

    hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit der Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren von Privatkrediten durch Banken und Sparkassen?

    #127132

    Ja. Wenn die geltend gemacht werden sollen, dann hurtig. Ende des Jahres sind die Forderungen für die Jahre 2005 bis 2011 verjährt.

    #127150

    Falsch Winkus da sind nur die Forderungen für 2004 verjährt, da sind immer 10 jahre zu beachten. Also wer im Jahre 2004 einen Kredit abgeschlossen hat bei dem Bearbeitungsgebühren aufgeführt sind muss es noch bis Ende 2014 rückfordern.
    2015 verjähren dann die Forderungen für 2005, zugegeben das ist in den Urteilen und in den Pressemeldungen etwas undeutlich geschrieben.
    Bei Banken gibt es schon positive Rückmeldungen, Bausparkassen reden sich raus, meine Bausparkasse die Badenia in Karlsruhe hat sich rausgeredet das die Urteile angeblich nicht für Bausparkassen gelten, hatte da 2004 nen Bauspardarlehen genommen und wollte die Darlehensgebühr zurück haben. Keine Ahnung was meine Rechtschutzversicherung zu nen Streitwert von 270 € plus Zinsen sagt.

    #127180

    Funktionierte bei meinem alten Autokredit wunderbar. Sogar inkl. den Zinsen!

    #127192

    Falsch @McPoldy
    Die Forderungen aus 2004 verjähren taggenau.
    Ansonsten gelten die zehn Jahre nur aufgrund der geänderten BGH-Rechtsprechung bis 31.12.2014.
    Sonst gilt die Regelverjährung von drei Jahren.
    Wer für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlte Bearbeitungsentgelte in diesem Jahr nicht mehr verjährungshemmend (Mahnbescheid) einfordert, hat Pech gehabt, es sei denn die Bank verzichtet freiwillig auf die Einrede der Verjährung, um kostenpflichtigen Mahnverfahren/Klageerhebung vorzubeugen.

    Selbstverständlich sollte man die Zinsen mit einfordern.

    #127208

    Falsch @McPoldy
    Die Forderungen aus 2004 verjähren taggenau.
    Ansonsten gelten die zehn Jahre nur aufgrund der geänderten BGH-Rechtsprechung bis 31.12.2014.
    Sonst gilt die Regelverjährung von drei Jahren.
    Wer für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlte Bearbeitungsentgelte in diesem Jahr nicht mehr verjährungshemmend (Mahnbescheid) einfordert, hat Pech gehabt, es sei denn die Bank verzichtet freiwillig auf die Einrede der Verjährung, um kostenpflichtigen Mahnverfahren/Klageerhebung vorzubeugen.

    Selbstverständlich sollte man die Zinsen mit einfordern.

    Kann man eigentlich die Bearbeitungsgebühren für Förderdarlehen (im Rahmen eines Hauskaufs mit Modernisierung) von der IB Sachsen-Anhalt zurückverlangen oder gilt dies nur für Verbraucherkredite?

    #127210

    Ich würde es versuchen.

    #127467

    Falsch @McPoldy

    Selbstverständlich sollte man die Zinsen mit einfordern.

    Warum nicht?

Ansicht von 8 Beiträgen - 1 bis 8 (von insgesamt 8)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.