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13. Juni 2014 um 14:36 Uhr #101390
Da die MZ das Pappelthema noch immer nicht aufgegriffen hat, muß ich wohl mal mit einem eigenen Pappelproblem kommen:
Wir haben vor 5-6 (!) Jahren auf unserem Grundstück eine ziemlich große Pappel gefällt. War auch alles genehmigt, und auch geboten, da „Gefahr im Verzug : ) “ (Windbruchgefahr)
Nun kommt die Aufforderung der Stadt halle, wir mögen uns bitte um eine Ersatzpflanzung kümmern, da darf man dann aussuchen, ob es zwei ganz große Bäume werden sollen, wahlweise drei Zierobstbäume usw.
Jedenfalls kann die Angelegenheit ganz schön teuer werden. Daher habe ich mal in der Baumschutzsatzung der Stadt Halle nachgesehen. Dort sind Pappeln (Hybridpappeln, Populus x canadensis) ausdrücklich in §3, Abs. 4 als Schutzziel ausgenommen (Ausnahme: die sehr seltene Schwarzpappel, aber um die handelte es sich nicht).
Muß man trotzdem Ersatzpflanzungen vornehmen?
Muß man das auch für andere, nicht unter Schutz stehende Baumarten, wie etwa zu hoch geschossene, ausgepflanzte Weihnachtsbäume?
13. Juni 2014 um 15:39 Uhr #101414M.W. muss man für nicht unter Schutz stehende Bäume keine Ersatzpflanzungen vornehmen, sonst müßte z.B. der Hallenser, der im letzten Jahr den Weihnachtsbaum für den Markt gespendet hat, Ersatzbäume pflanzen.
Es muss sich m.E. um einen Irrtum des Umweltamtes handeln.
13. Juni 2014 um 16:49 Uhr #101426@hei-wu
Die Satzung ist den letzten Jahren mal geändert worden. Da sind alle Nadelbäume raus und wohl auch Pappeln und ein paar weitere Arten. Du hast offensichtlich eine (damals!) geschützte Pappel gefällt, ist also auch zu ersetzen
Hast Du keine Bäume in Deiner Volksrepublik, die vorzeigenswert und jünger als 6 Jahre sind? Das sind die Ersatzbäume.
13. Juni 2014 um 17:53 Uhr #101445Und was ist mit den gepflanzten Esskastanienbäumen,
können die nicht angerechnet werden für die ollen Pappeln?
13. Juni 2014 um 19:24 Uhr #101451Wie hat aber die Stadt Esskastanien eingeordnet, vielleicht zu Obstbäumen?
13. Juni 2014 um 20:41 Uhr #101455Vielleicht bekommt man als Spender für die Kastanien mal wieder ein Bild derselben zu sehen!
13. Juni 2014 um 21:12 Uhr #101464Nachdem die ersten gestohlen wurden, viele Heister die Überwinterung beim Grünflächenamt nicht überstanden haben, wurden die letzten zehn an geheimen Orten gepflanzt und dort gedeihen sie gut.
Es war noch etwas Geld übrig, dafür haben wir dem Peißnitzhaus e.V. für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser einen guten Akkuschrauber gekauft, das war sich auch im Sinne der Spender.
14. Juni 2014 um 03:05 Uhr #101496Und das ist auch der Grund, weswegen die VR Gimritz lieber an geheimen Orten Bäume pflanzt, statt an unfähige Stadtbedienstete Geld- oder Sachspenden auszuliefern. Für die Pappel wächst schon seit langem vielfältiger Ersatz; es sind allesamt dummerweise Zuwanderer, die aber in dieaem Klima dankbarer und wuchsfreudiger sind als die deutschen Quotenwaldbäume nach Baumschutzverordnung.
14. Juni 2014 um 21:05 Uhr #101639Die Pappel hat mich schon als Schüler gequält:
http://www.sos-halberstadt.bildung-lsa.de/vergangenheit/pdf/PappelvomKarlsplatz.pdf
15. Juni 2014 um 14:38 Uhr #101696Und wieso „gequält“? Ist doch schön, das Gedicht.
15. Juni 2014 um 14:51 Uhr #101697Ich nehm die „olle Pappel“ wieder zurück.
Brecht sei Dank!
16. Juni 2014 um 08:47 Uhr #101878Ich habe mich erkundigt, für nicht unter Schutz stehende Bäume keine Ersatzpflanzungen notwendig. Bei heiwus Pappel handelt es sich offenbar um eine seltene Pappelart, die unter Schutz steht.
16. Juni 2014 um 09:40 Uhr #101885Nein, das war keine seltene Pappelart, sondern Populus x canadensis.
Das Holz brennt übrigens sehr gut, wir haben jahrelang davon gezehrt.
16. Juni 2014 um 09:43 Uhr #101886Trotzdem galt damals nicht die aktuelle Baumschutzsatzung.
16. Juni 2014 um 09:57 Uhr #101891Nein, das war keine seltene Pappelart, sondern Populus x canadensis. Das Holz brennt übrigens sehr gut, wir haben jahrelang davon gezehrt.
Wenn Du mehr brauchst, es gibt da einer Anti- Allergikerwald auf der Silberhöhe (auch Energiewald genannt.)
16. Juni 2014 um 09:57 Uhr #101892Hast Du Zugriff auf die alte Baumschutzsatzung?
16. Juni 2014 um 12:48 Uhr #101922Wenn Du nach der alten Baumschutzsatzung zur Nachpflanzung verdonnert bist, dann ist das rechtens, Du hättstest eben wie ich mit meiner Fichte warten sollen, bis die Pappeln aus der Baumschutzsatzung herausgenommen wurden.
Lass dich mal von deinem Rechtsbeistand aufklären.
16. Juni 2014 um 12:56 Uhr #101923Eigentlich müsste die Nachpflanzungspflicht in der Fällgenehmigung festgelegt worden sein. Wenn Du dagegen keinen Widerspruch eingelegt hast und die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, dann dürfte das Teil bestandskräftig geworden sein und dann ist es ziemlich gleichgültig, ob die Baumschutzsatzung damals populus canadensis unter Schutz gestellt hat oder nicht. Entscheidend ist, was im Bescheid steht.
20. Juni 2014 um 16:18 Uhr #102577Pappeln sind verholzendes Unkraut und machen nur Dreck. Warum sollte man sowas schützen?
Da sind Birken tatsächlich wesentlich ansprechender…
20. Juni 2014 um 16:39 Uhr #102580@sei-fern: das mit den Birken ist ja ne nette Idee, aber erstens müssen die Neupflanzungen Bedingungen erfüllen, wie 50 cm Stammumfang, „3x umgepflanzt“ (wo in der Natur kommt so was eigentlich vor) usw. Und dann müssen es „einheimische Arten“ sein. Man darf aber statt zweier großer Laubbäume auch drei mittelgroße „Zierobstbäume“ wählen, da darf man sich dann ausssuchen: „Kirsch, Erdbeer, Stracciatella..“ Es geht ja in Wahrheit nicht um Baumschutz und Ökologie, sondern um „unser Dorf soll schöner werden“
20. Juni 2014 um 16:46 Uhr #102585unsere reißbretter in der DDR bestanden früher aus pabbelholz unkraut???(war tischler im waggonbau)
20. Juni 2014 um 16:59 Uhr #102586unsere reißbretter in der DDR bestanden früher aus pappelholz unkraut???(war tischler im waggonbau)
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