Startseite › Foren › Halle (Saale) › Oury Yalloh: “mit dem Generalstaatsanwalt wurde der Bock zum Gärtner gemacht“
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8. Dezember 2017 um 09:26 Uhr #303716
Die Landtagsfraktion der LINKE ist nach der Entscheidung, den Fall Yalloh an die Generalstaatsanwaltschaft nach Naumburg zu übertragen, nicht zufriede
[Der komplette Artikel: Oury Yalloh: “mit dem Generalstaatsanwalt wurde der Bock zum Gärtner gemacht“]8. Dezember 2017 um 09:30 Uhr #303717Früher war bei der SED mehr Lametta, irgendwie wird dort nur noch herum geheult.
8. Dezember 2017 um 09:42 Uhr #303718zu dem thema bist Du eigentlich derjenige, der rumheult.
8. Dezember 2017 um 10:44 Uhr #303719Vielleicht sollte auch die UNO ermitteln, oder der Hohe Gerichtshof der Galaxie…
Wenn man Frau Quade so folgt, scheint es gerade in Sachsen-Anhalt keine anderen Probleme zu geben. Was ist mit Lehrermangel, Unterrrichtsausfall, Kinderarmut, Hartz4-Unwesen, Tarifferne der Unternehmen, GEZ-Gebühren, Abwasserentgelte, Straßenausbauumlagen…. etc?
Sie macht einem die noch vorhandene Sympathie nicht gerade leicht…8. Dezember 2017 um 11:05 Uhr #303720
AnonymFrau Quade sollte langsam runter kommen. Erklärungen wie die Obige offenbaren Unkenntnis der Rechtslage und Sehnsüchte nach politischem Strafrecht.
8. Dezember 2017 um 11:10 Uhr #303721
AnonymUnd @Schulze ist gerade ein gutes Beispiel dafür, dass man bald ihre Äußerungen ungeprüft unter der Rubrik politische Hysterie ablegen wird, wenn sie weiter so macht.
8. Dezember 2017 um 12:59 Uhr #303722Der sachkundige @lou will uns sicher noch die Rechtslage erklären zu den Äußerungen von Frau Quade?
Er kann sicher die Entäußerungen des Generalstaatsanwaltes besser bewerten als ein Teilnehmer der entsprechenden Sitzung. also, komm mal runter von Deinem hohen Roß.8. Dezember 2017 um 17:07 Uhr #303723
AnonymOb die Sitzungsteilnehmerin Quade die Sache nicht richtig „bewerten“ kann, oder nicht richtig „bewerten“ will, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber dass du, @redhall, es nicht kannst, davon bin ich überzeugt.10. Dezember 2017 um 16:18 Uhr #303724
Anonym@lou
ich verstehe deine Einwürfe nicht ganz. Frau Quade beschwert sich, dass der Generalstaatsanwalt im Rechtsausschuß des Landtages nicht die (volle) Wahrheit gesagt hat. Das belegt sie an Beispielen.Aufgrund des bisherigen Vorgehens mit der schnellen fragwürdigen Selbstmordthese ebenso wie aus den wiederholten Versuchen der Verfahrenseinstellung habe auch ich meine Zweifel, dass bei den Verantwortlichen im Land Sachsen-Anhalt der Wille besteht, den Todesfall im Dessauer Polizeigewahrsam aufzuklären. Zumal es wohl nicht der einzige war.
11. Dezember 2017 um 16:56 Uhr #303748Und @schulze ist gerade ein gutes Beispiel dafür, dass man bald ihre Äußerungen ungeprüft unter der Rubrik politische Hysterie ablegen wird, wenn sie weiter so macht.
Da ist kein Platz mehr, da sind schon Deine sachkundigen Entäußerungen.
11. Dezember 2017 um 22:37 Uhr #303773
Anonym@fractus, ich zweifele nicht daran, dass bei den Verantwortlichen im Justizbereich im Lande Sachsen-Anhalt Aufklärungswille besteht.
Ob es aber nach 13 Jahren und eventuell nach zielstrebig betriebener Beweismitteleliminierung (dafür kann die Justiz recht wenig bis gar nichts, da sind andere Behörden/Kreise verantwortlich) noch erfolgsversprechende Ansätze zur Ermittlung des oder der Täter gibt, erscheint äußerst zweifelhaft. Darum geht es aber primär bei der Wiederaufnahme von Ermittlungen, die als abgeschlossen erklärt wurden. Und an dieser Frage kommt keine Staatsanwaltschaft und auch nicht die Generalstaatsanwaltschaft vorbei.
Schließlich hat die Bundesanwaltschaft die Übernahme des Verfahrens abgelehnt. Das ist also nicht so, dass die Justiz in LSA den Fall klein reden und unter den Teppich kehren wollte.
Emotionales unausgegorenes Geschrei und Stimmungsmache gegen Rechtsstaatsgrundsäulen dient der Sache am wenigsten von allen; noch schlimmer, es ist Wind auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker und der demokratiefeindlichen Populisten.
11. Dezember 2017 um 22:52 Uhr #303774Wie mir aus zuverlässiger Quelle zugetragen wurde, ist der General auch leidenschaftlicher Gärtner. Nun muss er nur noch Bock haben.
12. Dezember 2017 um 22:06 Uhr #303823
Anonym@fractus, ich zweifele nicht daran, dass bei den Verantwortlichen im Justizbereich im Lande Sachsen-Anhalt Aufklärungswille besteht.
Ich habe da nicht dein Vertrauen in die Objektivität des bundesrepublikanischen Justizwesens.
Bei Unterschiedlichen Fällen müssen Polizisten immer wieder mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Da man seinen Job möglichst reibungslos abwickeln möchte entwickelt sich nunmal in der Zusammenarbeit bestimmte Handlungsabläufe, die durch hinterfragen eben auch in frage gestellt werden müssen. Oder mit einem deutschen Sprichwort ausgedrückt: Eine Hand wäscht die andere.Angesichts der schlampigen und teilweise fehlenden Tatortsicherung (z.B. keine Videodokumentation) und der frühzeitigen Festlegung auf Selbstmord halte ich eine unabhängige Untersuchung bisher für zu keinem Zeitpunkt gegeben. Als Beispiel dafür mag das Feuerzeug dienen, welches undokumentiert erstmalig drei Tage nach der Tatortsicherung in der Asservatenkammer auftauchte und keinerlei belastbare Spuren mit Bezug zum Tatort aufwies.
Auch der politische Wille fehlt. Der verantwortliche Minister schiebt die Untersuchungsakten lediglich von einer Staatsanwaltschaft zur nächsten. Das halte ich nicht für eine zielstrebige Untersuchungsstrategie. Politischen bzw. dienstlichen Willen, die massenweisen Unzulänglichkeiten und Ermittlungsfehler in der Beweissicherung aufzuarbeiten, zeigt er dabei ebenfalls nicht.
Das eben aus politischen Gründen Ermittlungen behindet bzw. nicht durchgeführt werden ist nicht singulär, das zeigen auch andere Fälle, wie z.B. der ganze NSU-Komplex. Hier nur mal ein Ausschnitt des Pladoyers eines Nebenklage-Anwaltes:
https://www.jungewelt.de/artikel/323389.die-aufklärungsvereitlung.html .
14. Dezember 2017 um 08:49 Uhr #303972Leider kennt der Rechtsstaat kein Beweissicherungsverfahren im Strafrecht, das wäre gerade bei Ermittlungen gegen Behörden offensichtlich erforderlich!
14. Dezember 2017 um 13:52 Uhr #304002Leider kennt der Rechtsstaat kein Beweissicherungsverfahren im Strafrecht, das wäre gerade bei Ermittlungen gegen Behörden offensichtlich erforderlich!
Kein Wunder das man so was schreibt wenn man es nicht so mit dem Rechtsstaat hat.
14. Dezember 2017 um 14:22 Uhr #304003Laien unter sich. Unterhaltsam isses.
16. Dezember 2017 um 11:51 Uhr #304070
AnonymDer Freitag listet nochmal einige Ungereimtheiten in den Ermittlungen auf:
“ Videoaufnahmen aus der Zelle verschwanden, eine der Fesseln hat der Hausmeister im Müll entsorgt.“
„Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, das Gericht habe „nicht die Chance gehabt, das, was man ein rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen“. Polizeibeamte hätten im Zeugenstand „bedenkenlos und grottendämlich“ falsch und unvollständig ausgesagt. “
Die Angerörigen: „Gegen jedes Urteil legten sie Revision ein, beauftragten privat eine Obduktion, bei der ein Nasenbeinbruch festgestellt wurde, finanzierten aus Spenden ein Brandgutachten.“
https://www.freitag.de/autoren/martina-mescher/brennendes-versagen
28. März 2018 um 21:03 Uhr #312412
AnonymMal sehen, ob Justiz und Polizei doch noch mal auf dem Boden des Rechtsstaates aufschlagen werden.
Der im Fall untersuchende rechtsmedizinische Sachverständige Professor Gerold Kauert hat im MDR jedenfalls erneut einen Suizid kategorisch ausgeschlossen:https://www.mdr.de/kultur/oury-jalloh-ein-fall-ohne-ende-100.html
28. März 2018 um 21:54 Uhr #312416Wahrscheinlich hat Kauert da recht, das Problem der Strafverfolgung besteht aber darin, einen konkreten Täter ausfindig zu machen. „Die Polizei“ reicht nicht als Täter.
28. März 2018 um 22:23 Uhr #312418
Anonym„Die Polizei“ reicht nicht als Täter.
hilfreich wäre, würde zunächst ein Täter gesucht und dieser nicht von Amts wegen (Einstellung des Verfahrens) gedeckt.
28. März 2018 um 22:35 Uhr #312421Das ist ja die crux im Strafrecht, wenn ich das recht verstehe. Es gibt einen konkreten Kreis von theoretisch Tatverdächtigen, die meisten mauern. Das ist ja nun nicht nur dann so, wenn gegen Polizisten ermittelt wird.
Man kann ja nicht die ganze Dessauer Polizei ins Gefängnis werfen, selbst wenn man weiß, dass wahrscheinlich einige von ihnen die Täter sind.29. März 2018 um 01:40 Uhr #312432hilfreich wäre, würde zunächst ein Täter gesucht und dieser nicht von Amts wegen (Einstellung des Verfahrens) gedeckt.
Deine Hetze und Propaganda in allen Ehren aber es gab eine Verurteilung, viel mehr wird es auch kaum geben können. Auch das Interview bringt ja nichts neues zu Tage, diese Vermutung ist doch alt. Vielleicht findet sich in der 30. Instanz ein ideologisch genehmer Mensch der vielleicht zu einem anderen Schluss kommt, solange bleibt es eben kein Mord, falls dieser mangels Mordmerkmale überhaupt im Raum stehen kann.
29. März 2018 um 21:34 Uhr #312490
AnonymIn einem Rechtstaat sollte bei einem offenkundigen Fremdverschulden am Tot eines Menschen, der Schuldige (=Täter) ermittelt werden. Punktum. Unabhängig von der Hautfarbe des Opfers (dunkel) und dem Beruf des vermeintlichen Täters (Polizist im Dienst).
Alle bisherigen Urteile, die von einem Suizid ausgegangen sind, gingen zudem von einem falschen Sachverhalt aus. Das hat ein Rechtsstaat zu korrigieren, andernfalls verdient er den Namen „Rechtsstaat“ nicht.
29. März 2018 um 21:42 Uhr #312492„ermittelt werden KÖNNEN“
nicht alles ist lückenlos zu ermitteln…
Und dieser Rechtsstaat hätte seit 1990 schon ganz andere Dinge zu korrigieren gehabt, und er hat es bisher nicht getan. Im Gegenteil, er hat Gesetze und Verordnungen zum Nachteil großer bevölkerungsgruppen erlassen, und diese nicht korrigiert…
Da ist der Tod eines besoffenen randalierenden Drogendealers gegen die millionenfache Staatswillkür wohl eher marginal30. März 2018 um 08:24 Uhr #312494In einem Rechtstaat sollte bei einem offenkundigen Fremdverschulden am Tot eines Menschen, der Schuldige (=Täter) ermittelt werden. Punktum. Unabhängig von der Hautfarbe des Opfers (dunkel) und dem Beruf des vermeintlichen Täters (Polizist im Dienst).
Alle bisherigen Urteile, die von einem Suizid ausgegangen sind, gingen zudem von einem falschen Sachverhalt aus. Das hat ein Rechtsstaat zu korrigieren, andernfalls verdient er den Namen „Rechtsstaat“ nicht.
Gerade dein Link oben ist doch wieder wenig brauchbar:
Derzeit arbeitet sie an der Fortsetzung und hat dafür mit Professor Gerold Kauert gesprochen, der im Verfahren als sachverständiger Gutachter eingesetzt war.
Also war seine Meinung doch offensichtlich während des Verfahrens bekannt.
Und zum „Schweigekartell“, dir ist doch bestimmt das gute alte „Anna und Arthur halten’s Maul“ aus der Szene bekannt.
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