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- Dieses Thema hat 24 Antworten und 11 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 6 Monaten von Anonym.
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19. September 2016 um 13:32 Uhr #268421
Heute habe ich eine Notbremsung hingelegt, weil ein Einsatzfahrzeug erst unmittelbar vor der Kreuzung das Signalhorn einschaltete. Bei allem Bemühen, den Lärm gering zu halten, so geht es nicht. Den anderen Verkehrsteilnehmern muss auch Zeit zum angemessenen Reagieren gegeben werden.
19. September 2016 um 14:28 Uhr #26843219. September 2016 um 14:49 Uhr #268434Definiere „erst unmittelbar“! 100 Meter?
19. September 2016 um 14:55 Uhr #268435ich definier das mal mit „im Augenblick des Einfahrens in die Kreuzung, manchmal sogar erst mitten auf der Kreuzung, aber maximal 1s vor Einfahrt“…
DAS ist leider USUS durch etliche RTW/Notärzt und auch Polizeifahrzeuge in Halle. Da gibts einige Merkbefreite.
Die einzigen die die Tröten rechtzeitig an haben sind die Kameraden von der Feuerwehr.
19. September 2016 um 14:58 Uhr #268436Definiere “erst unmittelbar”! 100 Meter?
Warum fällt mir gerade jetzt ein, dass ich mir ein Stück Quarkkuchen holen wollte?
19. September 2016 um 15:47 Uhr #268439Auch wenn „Tatütata“ nicht zu hören war, sollte das fiese blaue Licht aber durch die Straßen gestrahlt haben.
Und was ist jetzt schlimm, an mal scharf bremsen? Das macht man doch im halleschen Verkehr auch ständig. Biste halt mal erschrocken. Aber erholst dich sicher wieder.19. September 2016 um 16:17 Uhr #268443Auch wenn “Tatütata” nicht zu hören war, sollte das fiese blaue Licht aber durch die Straßen gestrahlt haben.
Also erstens bin ich nicht in der Nacht gefahren, so dass da kein blaues Licht gestrahlt hat, zweitens ist es ein weit verbreiterter Irrtum, dass man bei Blaulicht ohne Signalhorn anhalten muss und drittens war die Notbremsung so heftig, dass mir im Kofferraum einiges Durcheinander geraten ist.
19. September 2016 um 16:23 Uhr #268444Kannste gleich mal aufräumen, man soll eh nicht so viel Geraffel mitführen.
19. September 2016 um 16:46 Uhr #268447@farbspektrum
Wie sieht es denn so mit Landungssicherung aus?19. September 2016 um 16:51 Uhr #268448
AnonymNachdem nun
„unmittelbar vor der Kreuzung“ mit „auf der Kreuzung“ und
„heftige Notbremsung“ mit „im Kofferaum ist etwas durcheinander geraten“
definiert wurde, fehlt noch
„mangelhafte Ladungssicherung“,
„eingeschränkte Sinneswahrnehmung“,
„verzögertes Reaktionsvermögen“ und
„Halbwissen zum Thema Sondersignale“,dann ist dieses Anekdötchen allumfassend diskutiert worden.
19. September 2016 um 17:07 Uhr #268451“Halbwissen zum Thema Sondersignale”,
Na dann breite mal dein Wissen aus, statt immer nur zu labern.
19. September 2016 um 17:54 Uhr #268459farbi, Du wirst freigesprochen.
19. September 2016 um 19:40 Uhr #268476Du meinst also, wenn dir ein Einsatzfahrzeug durch blaues Licht, was man heute bei dem Wolkenteppich sicher gut sehen konnte, eine Einsatzfahrt anzeigt, dass du dann lustig vor dem rumfahren kannst?
Ich erinnere an den Rentner, der einen Notarzt verklagen wollte, dass er wegen dem ausweichen musste und der den Verkehr gefährdet hat.
Jetzt würde nur noch fehlen, dass du dann angehalten hast und ein Video gedreht hast.
Um mal die anscheinend verbreitete Auffassung zum Umgang mit Einsatzfahrzeugen in Deutschland zusammenzufassen.Wenn da irgendwo ein blaues Licht blitzt, was man sicher mal spät sehen kann, ist mir vor kurzem auch passiert, hat man verdammt noch mal die Bahn frei zu machen, da du nicht weißt, was da wo wie gerade passieren muss, und darüber eigentlich auch gar nicht nachzudenken hast.
Anhalten ist übrigens schon seit vielleicht 20 Jahren nicht mehr. Nur die Bahn frei machen, dass das Einsatzfahrzeug zügig durch kommt.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 6 Monaten von HansimGlück.
19. September 2016 um 19:58 Uhr #268482
AnonymMan kann Blaulicht am Tage sehen? Das strahlt doch nur nachts?! 🙂
19. September 2016 um 20:14 Uhr #268484Wenn da irgendwo ein blaues Licht blitzt, was man sicher mal spät sehen kann, ist mir vor kurzem auch passiert, hat man verdammt noch mal die Bahn frei zu machen, da du nicht weißt, was da wo wie gerade passieren muss, und darüber eigentlich auch gar nicht nachzudenken hast.
Du kannst jetzt deinen Bauch vorstrecken und die Backen aufblasen:
Um das Sonder- und Wegerecht in Anspruch zu nehmen, müssen bei einer Einsatzfahrt von Feuerwehr, Polizei & Co. jedoch sowohl Blaulicht als auch Martinshorn eingeschaltet haben. Diese Kombination darf nur dann von den Einsatzkräften genutzt werden,
…
Nur in einem solchen Fall ordnet das Blaulicht den anderen Verkehrsteilnehmern an, dass diese sofort freie Bahn schaffen und die Sonderrechte, die Polizei u. a. in einem solchen Fall haben, gewähren müssen.19. September 2016 um 20:31 Uhr #268485Woher weißt Du, dass das Martinshorn nicht eingeschaltet war ?
19. September 2016 um 20:37 Uhr #268486Farbwunder schrieb: „Um das Sonder- und Wegerecht in Anspruch zu nehmen, müssen bei einer Einsatzfahrt von Feuerwehr, Polizei & Co. jedoch sowohl Blaulicht als auch Martinshorn eingeschaltet haben. Diese Kombination darf nur dann von den Einsatzkräften genutzt werden…“
Solltest Dich nochmal gründlich über den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten informieren.
19. September 2016 um 20:39 Uhr #268487Plappergusche schrieb: „Solltest Dich nochmal gründlich über den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten informieren.“
Erkläre es doch mal.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 6 Monaten von farbspektrum.
19. September 2016 um 21:48 Uhr #268492Wer den Müll schreibt (Gleichstellung von Sonder- und Wegerecht), muss ihn auch beseitigen.
20. September 2016 um 00:38 Uhr #268514Farbwunder schrieb: “Um das Sonder- und Wegerecht in Anspruch zu nehmen, müssen bei einer Einsatzfahrt von Feuerwehr, Polizei & Co. jedoch sowohl Blaulicht als auch Martinshorn eingeschaltet haben. Diese Kombination darf nur dann von den Einsatzkräften genutzt werden…”
Solltest Dich nochmal gründlich über den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten informieren.
Natürlich darfst du Sonder- UND Wegerecht nur in der Kombination von Blaulicht und Martinshorn nutzen. Ohne Wegerecht macht z.B. das Sonderrecht die rote Ampel zu ignorieren, bei Verkehr, keinen Sinn.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Straßenverkehrsrecht)
§38 sagt doch fast alles. Übrigens §35 sagt zudem:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Frag mal Sanitäter oder Feuerwehrleute. Selbst wenn du mit Martinshorn und Blaulicht jemanden von der Kreuzung schießt, hast du ein riesen Problem. Nur Blaulicht ist quasi Kulanz der Fahrer, da sie so eben kein Wegerecht besitzen, somit musst du nicht mal die Kreuzung räumen.
20. September 2016 um 03:25 Uhr #268516Es gibt zu dieser Thematik unzählige Urteile.
Das oben im Beitrag 2 verlinkte sagt alles wesentliche dazu aus.Mindestens 10s vor Befahren der jeweiligen Haltelinie aus der jeweiligen Richtung muss es eingeschaltet sein. Das, entspricht mindestens 3 kompletten Tonfolgen des Martinshornes vor Befahren der Haltelinie an der Kreuzung.
Vergleicht es mit der Realität….oftmals schon erlebt, ta trötet das Ding quasi mitten auf der Kreuzung erst los…
Sonderrechte haben die BOS, also die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben immer. Die dürfem beispielsweise, wenn die Lage es erfordert , auch entgegengesetzt die Einbahnstraße befahren, oder Einfahrtsverbote ignorieren und das Fahrzeug muss dafür nicht mal Blaues Licht und Martinshorn einschalten. Kann es tun, muss es nicht.
Ein Sonderrecht ist es beispielsweise auch, auf Sperrflächen sich abzustellen um den Ruhenden oder fließenden Verkehr zu Überwachen, oder das Befahren von Geh und Radwegen, sowie Fußgängerzonen.
Sonderrecht ist aber kein Wegerecht.
Wegerecht haben sie ausschließlich nur mit eingeschaltetem Blaulicht und dazugeschaltetem Martinshorn. Seit der Novelle der StVO sind anstelle des Martinshorns auch die Tonfolgen „Wail“ und „Yelp“ (Bekannt aus diversen amerikanischen Fernsehserien) zulässig.Ein eingeschaltetes Blaulicht alleine beinhaltet keinerlei Wegerecht.
@Hans im Glück
Deine Argumentation gibt Deine Meinung wieder, aber eben nun mal nicht den rechtlichen Rahmen.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 6 Monaten von knetterwilly.
20. September 2016 um 09:27 Uhr #268532Das ist aber schön, dass ihr auf eurem Recht beharren könnt. Diese schlimmen Einsatzfahrzeuge sind aber auch sowas von störend in der heilen Welt.
Wenn ihr mal selber in der Situation seit, auf das Blaulicht zu warten, dürfte euch dann endlich auch egal sein, ob es trötet oder nicht. Wenn da nicht mal wieder welche auf ihrem Recht beharren.20. September 2016 um 10:51 Uhr #268544Auch Bankräuber und Geiselnehmer müssen per Signalhorn vor der anrückenden Polizei gewarnt werden. Das ist ein Gebot der Fairness.
20. September 2016 um 11:27 Uhr #268558Auch Bankräuber und Geiselnehmer müssen per Signalhorn vor der anrückenden Polizei gewarnt werden. Das ist ein Gebot der Fairness.
Nein, das ist Selbstschutz der Polizei, damit sie nicht in Gefahr geraten.
20. September 2016 um 11:32 Uhr #268559
AnonymDa sind aber die nichts sehenden und hörenden Verkehrsteilnehmer deutlich gefährlicher.
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